Neustadt.Zum 1. Januar 2024 wird die Geschäftsstelle der Stiftung Gesundheitsfürsorge in Rheinland-Pfalz zur Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD Süd) verlagert. Der Stiftungsvorstand hat dies in seiner letzten Sitzung beschlossen. SGD Süd-Präsident Prof. Dr. Hannes Kopf, der dem Vorstand seit 2023 angehört, begrüßt die neue Aufgabe für seine Behörde. „Die Stiftung leistet große Hilfe in brisanten Lebenssituationen und wir haben hier thematische Fachleute sowie Erfahrung mit der Verwaltung von Stiftungen“, so Kopf.
Zweck der Stiftung ist es, Personen selbstlos zu unterstützen, welche persönlich bedürftig sind, das heißt infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Unterstützt werden auch Personen, die wirtschaftlich bedürftig sind, das heißt ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln beschaffen können.
Der Zweck der Stiftung wird verwirklicht durch Maßnahmen zur Förderung des Wohnungsbaues für Personen, die unverschuldet in unzumutbaren und gesundheitsschädlichen Wohnverhältnissen leben sowie durch die Förderung von Maßnahmen auf dem Gebiet der allgemeinen Gesundheitsfürsorge. Hierzu gehören insbesondere die Förderung von Maßnahmen zur Beseitigung gesundheitsschädlicher Wohnzustände und die Förderung baulicher Maßnahmen zur Gestaltung und Ausstattung eines barrierefreien oder barrierearmen Wohn- und Lebensraums. Auch die Unterstützung zur Anschaffung oder Herstellung individueller Heil- und Hilfsmittel, die der Überwindung oder Linderung gesundheitlicher Beeinträchtigungen dienen und die Unterstützung gemeinnütziger Institutionen, die sich der fachlichen Betreuung und Versorgung Betroffener widmen, sind Maßnahmen, die durch die Stiftung gefördert werden können.
Die Förderung ist auf das Land Rheinland-Pfalz begrenzt. Anträge können Privatpersonen sowie soziale Institutionen stellen. Entsprechende Antragsformulare und Informationen zur Stiftung Gesundheitsfürsorge in Rheinland-Pfalz finden Interessierte hier: www.stiftung-gesundheitsfuersorge.de.
Die Stiftung Gesundheitsfürsorge in Rheinland-Pfalz wurde bereits im Jahr 1936 gegründet. Der Zweck der Stiftung war auf die Förderung von Kleinsiedlungen und des Kleinwohnungsbaues gerichtet. Nach einem durch die Kriegs- und Nachkriegsereignisse bedingten vorübergehenden Stillstand wurde die Stiftung im Jahre 1954 wieder aktiv. Das Vermögen wurde nach und nach durch Zuwendungen der öffentlichen Hand (Bezirksregierung Rheinhessen-Pfalz, LVA Rheinland-Pfalz, BfA, der Landkreise und Städte) und durch Spenden der pfälzischen Industrie (z. B. BASF) wiederaufgebaut.
Im Zeitraum von 1955 bis 1982 befand sich die Geschäftsstelle bei der Bezirksregierung Rheinhessen-Pfalz, von 1983 bis 1986 beim Diözesan-Siedlungswerk Speyer und ab dem Jahr 1987 bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in Speyer. Im Jahr 2024 wechselte die Geschäftsstelle zur Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd nach Neustadt an der Weinstraße, der Nachfolgebehörde der Bezirksregierung Rheinhessen-Pfalz. mp/red
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