Allgemeinverfügung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des Aufkommens von SARS-CoV-2 -Infektionen
Weitere Einschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus im Kreis Germersheim
Germersheim. Wie in ganz Rheinland-Pfalz gelten auch im Landkreis Germersheim ab 18. März weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Ziel ist es, die Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV-2 (COVID-19) einzudämmen. Die entsprechende Allgemeinverfügung hat der Landkreis Germersheim heute erlassen. „Wir müssen alle dafür sorgen, dass die Verbreitung des Virus verlangsamt wird. Besonders zum Schutz besonders gefährdeter Personengruppen wie Menschen mit Vorerkrankungen oder ältere Menschen“, so...