Belästigung und gesundheitliche Risiken
Rattensichtungen in Viernheim nehmen zu
Viernheim. In den vergangenen Wochen wurden dem Ordnungsamt vermehrt Sichtungen von Ratten gemeldet. Das Ordnungsamt möchte daher alle Bewohner darauf aufmerksam machen, dass eine gemeinsame Anstrengung notwendig ist, um diese Population einzudämmen.
Ratten können nicht nur eine Belästigung darstellen, sondern auch gesundheitliche Risiken mit sich bringen. Deshalb ist es wichtig, dass auch Eigentümer und Bewohner ihren Beitrag leisten, um das Auftreten von Ratten zu minimieren:
- Keine Essensreste in die Toilette oder Abflüsse werfen, dies lockt Nager über die Kanalisation an.
- Speisereste ausschließlich über die Biotonne oder in fest verschlossenen und unzugänglichen Kompostbehältern zu entsorgen.
- Mülltonnen und Abfallbehälter fest verschlossen halten.
- Auf saubere und hygienische Wohnverhältnisse achten.
- Gelbe Säcke bis zum Abholtermin geschützt lagern und erst kurz vor Abholung an den Straßenrand stellen.
- Keine wildlebenden Tiere füttern, da auch Ratten von den Futtermittelresten profitieren können.
- Bei Geflügel- und Tierhaltung auf dem Grundstück die Futterstellen sauber halten und das überschüssige Futter entfernen.
- Nahrungs- und Futtermittel nicht offen zugänglich aufbewahren.
Vogelfutter lockt Ratten an
Auch die Futterstelle im eigenen Garten lockt nicht nur eine Vielzahl heimischer Vögel an, sondern kann auch für unerwünschte Gäste sorgen. Denn der falsche Standort und die falsche Fütterung lockt auch Mäuse und Ratten an. Dies lässt sich vermeiden, wenn heruntergefallenes Futter unter dem Futterhäuschen täglich aufgekehrt werden. Futter, das nachts auf dem Boden liegt, ist ein Einfallstor für Mäuse und Ratten. Auf keinen Fall sollte Vogelfutter daher direkt auf die Erde, den Rasen oder Beete gestreut werden. Auch sollte die Futterstelle bzw. Vogelhäuschen nicht in der Nähe von Hecken und Büschen stehen oder hängen, da dies von den Ratten als Versteck und Sichtschutz sowie Kletterhilfe dient.
Am besten ist, Futter immer in kleinen Mengen auszulegen und bei Bedarf nachzufüllen. Richtig bemessen ist die Futtermenge, wenn bis zur Dämmerung alles Futter von den Vögeln aufgebraucht wurde. Sollten sich an der Futterstelle Ratten eingefunden haben, muss die Fütterung eingestellt werden. Auch weist das Ordnungsamt darauf hin, dass in öffentlichen Grünanlagen keine Fütterung erfolgen darf. Sollten Futterstellen festgestellt werden, müssen diese aus den vorgenannten Gründen durch den Stadtbetrieb entfernt werden.
Die Stadtverwaltung ist für die Schädlingsbekämpfung im öffentlichen Bereich zuständig und weist darauf hin, dass Privatpersonen bei Rattenbefall Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen gegen Ratten auf dem eigenen Grundstück vornehmen müssen.
Meldung an das Ordnungsamt
Ratten gelten laut Infektionsschutzgesetz als Gesundheitsschädlinge und sind in Deutschland meldepflichtig. Sie können durch ihre Ausscheidungen Krankheiten auf den Menschen übertragen. Daher ist es wichtig, die oben genannten Verhaltensweisen zu berücksichtigen und im Falle einer Rattensichtung das Ordnungsamt zu informieren. Die Meldung kann telefonisch unter: 06204 988444, per E-Mail an: ordnungsamt@viernheim.de oder über den Mängelmelder „Hinweisportal AEM“ geschehen, entweder per App oder auf der städtischen Homepage bei den Online-Diensten. hät/red
Autor:Kristin Hätterich aus Mannheim |
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