Felsen im Landkreis Südwestpfalz ab 1. Februar gesperrt
Aktiver Vogelschutz
Südwestpfalz. Im Sinne des Vogelschutzes werden einzelne, bekannte Brutfelsen ab dem 01. Februar bis zum 30. Juni gesperrt.
Dafür arbeiten fachkundige Personen mit der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) zusammen.
Sie kennzeichnen und beobachten die gesperrten Felsen.
Um die imposanten Tiere zu unterstützen bittet die UNB, sich im Pfälzerwald besonders rücksichtsvoll zu verhalten, damit die Vögel weiter den Pfälzerwald besiedeln und unsere schöne Region bereichern.
Mit dem Frühjahr beginnt die Vogelbrutzeit. Neben den bekannten und häufigen Vogelarten wie Amsel und Kohlmeise geht es vor allem um die streng geschützten, selteneren Felsenbrüter wie Uhu und Wanderfalke.
Sie besiedeln aufgrund der zahlreichen Felsformationen insbesondere den Pfälzerwald.
Zum Schutz dieser Vögel wurden weite Bereiche des Pfälzerwaldes als europäisches Vogelschutzgebiet ausgewiesen.
Die Tiere brüten hoch in Felswänden, an breiten Nischen und unter felsigen Überhängen. Die Felsenbrüter, die den Pfälzerwald prägen, werden jährlich auf Ihren Bestand hin kontrolliert.
Werden sie während der Brutzeit visuell oder akustisch gestört, kann dies zur Aufgabe der Brut führen und die Vogelpopulation erheblich beeinträchtigen.
Ist ein Felsen aus Gründen des Artenschutzes gesperrt, ist es während der Sperrfrist nicht gestattet, ihn zu Begehen, Beklettern oder eine sonstige störende Aktivität wie Filmen oder Fotografieren im nahen Felsumfeld durchzuführen. Gesperrte Felsen sollen gemieden und umgangen werden.
Nicht alle Felsen im Pfälzerwald werden gesperrt.
Die Untere Naturschutzbehörde weist darauf hin, dass Erholungssuchende weiterhin ausreichend Alternativen haben.
Diese Felsen im Landkreis Südwestpfalz sind zurzeit gesperrt:
Verbandsgemeinde Dahner Felsenland:
• Bruchweiler Geierstein
• Rabensteine: Falk
•Pferchfeldfelsen bei Schindhard
• Durstigfelsen: Ludwigshafener Turm, Landauer Turm
• Glasfelsen bei Erfweiler
• Hirtswand bei Hirschthal
• Krähenstein bei Ludwigswinkel
• Rumbachtalplatte bei Rumbach
• Rappenwand
•Fladensteine: Bundenthaler Turm
• Kumbtfelsgrat
• Wöllmersbergfels
• Dürrensteine
Verbandsgemeinde Hauenstein:
• Haselstein bei Darstein
• Burghaldefels Ostseite bei Hauenstein
• Bavaria bei Wilgartswiesen
• Spirkelbacher Rauhfels
• Stephanstürme
• Luger Friedrich Südwand
Verbandsgemeinde Pirmasens-Land:
• Rotzollwand bei Eppenbrunn
• Westlicher und Östlicher Lattenteichfels bei Lemberg (Glashütte)
• Ruppertstein Ruppertsweiler
• Altes Schloss: Eppenbrunner- und Wilhelmturm
Maßgebend für die Sperrung ist jedoch die tatsächliche Beschilderung vor Ort. Je nach fachlicher Einschätzung und Prüfung werden einzelne Felsen bereits vor dem 30. Juni wieder freigegeben.
Die aktuell gehaltene Sperrliste kann unter https://www.pfaelzer-kletterer.de/info/sperrliste/ im Internet abgerufen werden. Wer den Sperrungen zuwiderhandelt verstößt gegen die artenschutzrechtlichen Bestimmungen und kann mit einem Bußgeld bis zu 15.000 Euro belegt und strafrechtlich verfolgt werden. Um die imposanten Tiere zu unterstützen, bittet die Untere Naturschutzbehörde um besonders rücksichtsvolles Verhalten. So kann jeder dazu beitragen, dass die Vögel weiterhin den Pfälzerwald besiedeln und unsere Region bereichern. bebr/red
Autor:Britta Bender aus Annweiler |
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