Die Zahl bestätigter Masernfälle im Landkreis steigt an
Masern-Ausbruchsgeschehen
SÜW. Aktuell befinden sich der Landkreis Südliche Weinstraße und die Stadt Landau in einem Masern-Ausbruchsgeschehen.
Wie bereits in den letzten Wochen berichtet, steigt derzeit die Zahl bestätigter Masernfälle an. Aktuell sind es derzeit insgesamt 13 Fälle. Die Personen, die an Masern erkrankt sind, sind zwischen 20 und 83 Jahre alt. Die epidemiologischen Hintergründe dieses Masernausbruchs werden derzeit untersucht. Dabei wird das Gesundheitsamt durch das Landesuntersuchungsamt unterstützt.
Das Gesundheitsamt hat in den letzten Wochen sehr viele Kontaktpersonen ermittelt und war hier auch auf die Mithilfe der betroffenen Familien und Arbeitgeber angewiesen.
„Wir haben festgestellt, dass die betroffenen Betriebe ihre Mitarbeiter auf vorbildliche Weise informiert haben und die notwenigen Schritte zur Abklärung des Immunstatus veranlasst haben. Dafür bedanke ich mich ganz herzlich. Die Mitarbeit aller ist auch in den nächsten Wochen für die Verhinderung der Weiterverbreitung der Erkrankung sehr wichtig“, betont Landrat Dietmar Seefeldt.
Das Gesundheitsamt richtet folgende dringende Bitten an die Bevölkerung:
Überprüfen Sie Ihren Impfschutz. Dies kann beim Hausarzt geschehen, indem Sie den Impfpass vorlegen. Laboruntersuchungen sind nur im Einzelfall notwendig und sollten vorher mit dem Arzt abgeklärt werden. Sollte festgestellt werden, dass ein Impfschutz laut Impfpass nicht vorhanden ist - das gilt auch dann, wenn der Impfpass nicht mehr auffindbar ist - dann sollte eine Impfung in Erwägung gezogen werden. Die Bedingungen die hieran geknüpft sind, besprechen Sie bitte mit dem impfenden Arzt.
Alle von der ständigen Impfkommission in Deutschland empfohlenen Impfungen werden von den Krankenkassen übernommen.
Bei grippenähnlichen Symptomen, begleitet von einer Bindehautentzündung, suchen Sie nach telefonischer Voranmeldung den Arzt auf und meiden Sie Kontakte.
Als besonders gefährdet zu erkranken, zählen neben umgeimpften Personen, zusätzlich immunsupprimierte Personen - also chronisch Kranke.
Schwangere sollten ihren betreuenden Gynäkologen aufsuchen.
Auch auf die Pflichten bestimmter Personengruppen weist das Gesundheitsamt eindringlich hin:
Für Personen, die Gemeinschaftseinrichtungen besuchen oder dort arbeiten (z.B. Kinder, Schüler, Pflegepersonal, Verwaltungspersonal, Raumpflegepersonal in Schulen oder Kindergärten oder Pflegeeinrichtungen oder ähnlichen Einrichtungen) gilt, dass sie diese Gemeinschaftseinrichtungen nicht betreten dürfen, sofern der Verdacht oder der Nachweis einer Masernerkrankung besteht (§ 34 Abs. 1).
Schon der Verdacht einer Masernerkrankung, die beim Arzt festgestellt wird, ist meldepflichtig.
Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen arbeiten - gemeint sind hiermit insbesondere Kindergärten, Schulen, Wohnheime, Altenpflegeheime, Tageskliniken, Krankenhäuser und ähnliches - sollten unabhängig von ihrer Funktion am Arbeitsplatz einen Impfschutz nachweisen können. Ansprechpartner sind die lokalen Betriebsmediziner.
Ebenso macht das Gesundheitsamt erneut auf die Informationsplattformen, wie beispielsweise www.infektionsschutz.de und die Informationen des Robert- Koch- Institutes aufmerksam und empfiehlt diese zu nutzen. kv
Autor:Britta Bender aus Annweiler |
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