Die Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz informiert Halter
2021 wieder Beiträge für Bienen- und Hummelvölker
Die Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz (TSK) erhebt ab 2021 wieder Beiträge für Bienen- und Hummelvölker. Leider mussten von der TSK in den vergangen Jahren sehr viele Zahlungen für Entschädigungen bei Seuchenausbrüchen der amerikanischen Faulbrut geleistet werden. Das hat dazu geführt, dass die Rücklage der Bienenkasse innerhalb der Tierseuchenkasse immer weiter abgeschmolzen ist. Es ist daher zur Aufrechterhaltung der Funktion der Tierseuchenkasse als Pflichtkasse für Pferde-, Rinder-, Schaf-, Ziegen- sowie Schweinehalter und Imker unerlässlich geworden, wieder Beiträge für Bienen- und Hummelvölker zu erheben.
Die TSK bemüht sich, die Beiträge für den einzelnen Imker so gering wie möglich zu halten. Nach derzeitigen Berechnungen kann von einem von der Völkerzahl unabhängigen Jahresbeitrag pro Imker von zehn Euro ausgegangen werden. Dies entspricht auch dem derzeitigen Mindestbeitrag für alle Tierhalter.
Der Beitrag dient zur Deckung der Verwaltungskosten und zum Erhalt und Aufbau der Rücklage. Der Beitrag wird erstmalig im Jahre 2021 erhoben.
Alle Bienen- und Hummelhalter sind hiermit verpflichtend aufgerufen, sich bei der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz zu melden. Zuvor sind Sie jedoch verpflichtet, falls noch nicht geschehen, die Haltung ihrer Bienen oder Hummeln bei der zuständigen Veterinärbehörde ihres Landkreises oder ihrer Stadt (Sitz in Kreis- oder Stadtverwaltung) zu melden. Sie erhalten dort eine Registriernummer. Die Registrierung ist nach Bienenseuchenverordnung vorgeschrieben.
Zur Meldung bei der TSK genügen die Mitteilung der postzustellfähigen Anschrift, der Registriernummer der Bienen- oder Hummelhaltung sowie der Anzahl der gehaltenen Völker. Ein Meldeformular findet sich auf der Internetseite der TSK unter www.tsk-rlp.de.
Wer sich im Laufe dieses Jahres gemeldet hat, erhält im Dezember einen Meldebogen mit der Bitte um Mitteilung der Anzahl der eingewinterten Völker zum Stichtag 1. Januar 2021.
Die Stichtagsmeldung kann zukünftig auch online erfolgen. Eine Beschreibung zur Nutzung des Online-Portals wird dem Schreiben im Dezember beigefügt sein. ps
Autor:Pressestelle Stadt Kaiserslautern aus Kaiserslautern |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.