BEM-Gespräch: Workshop für Arbeitnehmer
Kaiserslautern. Der Erhalt der Gesundheit sowie des Arbeitsplatzes sind die beiden wichtigsten Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM). Arbeitgeber sind verpflichtet, länger erkrankten Beschäftigten ein BEM anzubieten. Im Beratungskontext tauchen häufig folgende oder ähnliche Fragen auf, die sich Mitarbeitende stellen, wenn sie zum BEM-Gespräch eingeladen werden: Muss ich zum BEM-Gespräch kommen? Wen darf ich zum Gespräch mitnehmen? Muss ich über meine Diagnose sprechen? Kann mein Arbeitgeber mich nach dem BEM kündigen?
Diese Fragen beantworten Dagmar Eck und Severino Ferreira da Silva von der Evangelischen Arbeitsstelle Bildung und Gesellschaft beim Workshop für Arbeitnehmende am Dienstag, 18. Juni, 19 bis 21 Uhr, im Heinz-Wilhelmy-Haus, Unionstraße 1 in 67657 Kaiserslautern. Neben rechtlichen Rahmenbedingungen geht es auch um Kommunikationstechniken und Konfliktlösungsstrategien sowie um Best Practice-Beispiele. Anmeldung bis Freitag, 14. Juni, per E-Mail an sandra.hauser@evkirchepfalz.de.red
Weitere Informationen:
Weitere Informationen für Interessierte im Internet unter: www.evangelische-arbeitsstelle.de
Autor:Karin Hoffmann aus Ludwigshafen |
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