AIDS-Hilfe KL
Entschädigungen für nach Paragraf 175 Verfolgte
Das Team der AIDS-Hilfe Kaiserslautern möchte zum Start in die neue Woche auf ein wichtiges Thema aufmerksam machen. Bis zum 22. Juli 2022 haben Männer, die zwischen dem 8. Mai 1945 und dem 10. Juni 1994 aufgrund einvernehmlicher homosexueller Handlungen zu Unrecht verurteilt wurden, das Recht, eine Entschädigung beim Bundesamt für Justiz (BfJ) zu beantragen. Erst vor 5 Jahren wurde das Unrecht des Paragrafen 175 aufgehoben. Seit März 2019 können auch ohne Urteil Verfolgte eine einmalige Entschädigung für trotzdem erfolgte negative Beeinträchtigungen (z.B. Jobverlust) beantragen.
Leider haben viele, denen eine solche Entschädigung zustehen würde, ihre Rechte noch nicht geltend gemacht.
Falls ihr selbst betroffen wart/seid oder Menschen kennt, die betroffen waren/sind, nutzt die Gelegenheit, eine Entschädigung zu fordern bzw. diese Informationen an Betroffene weiterzuleiten!
Unten findet ihr noch ein paar nützliche Links zum Thema.
Das Team der AIDS-Hilfe wünscht allen Leser:innen einen schönen Montag und einen guten Start in die Woche!
Autor:AIDS-Hilfe Kaiserslautern aus Wochenblatt Kaiserslautern |
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