Stadt Kaiserslautern kommt notleidenden Unternehmern entgegen
Gewerbe- und Vergnügungssteuer werden auf Antrag gestundet
Kaiserslautern. Die Stadt wird Kaiserslauterer Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise in eine finanzielle Notlage geraten, auf Antrag eine Stundung von Gewerbe- und Vergnügungssteuer bis 30. September 2020 gewähren. Zinsen und Säumniszuschläge fallen bei gewährter Stundung nicht an. Mahn- und Vollstreckungsmaßnahmen wurden bereits Mitte März ausgesetzt, vorläufig bis Mitte April 2020. „Bereits nach wenigen Wochen hat sich durch die Einschränkungen des öffentlichen Lebens die Lage für viele...