Unterstützung von Ärzten und Covid-19-Patienten
AU-Bescheinigung bei Coronavirus ab sofort telefonisch möglich
Coronavirus. Ärzte dürfen ab sofort in bestimmten Fällen eine Bescheinigung auf Arbeitsunfähigkeit (AU) nach ausschließlich telefonischem Kontakt ausstellen. Die AU darf maximal sieben Tage betragen. Darauf haben sich heute (Montag, 9. März 2020) der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) verständigt.
Die Regelung gilt für Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege oder Patienten, die die Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) für einen Verdacht auf eine Infektion mit der neuartigen Lungenerkrankung COVID-19 erfüllen.
Mit diesem Schritt unterstütze die gemeinsame Selbstverwaltung Patienten und Ärzte gleichermaßen, hieß es heute von beiden Seiten. Um die SARS-CoV-2-Epidemie einzudämmen, hatten Ärzteverbände in der vergangenen Woche angeregt, die Zahl der Karenztage zu erhöhen, in denen Arbeitnehmer ohne Krankschreibung vom Arzt zuhause bleiben können. ps
Autor:Charlotte Basaric-Steinhübl aus Ludwigshafen |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.