Grundsätzlich sind Handwerker tätig
Hygienekonzepte im Handwerk vorhanden
Handwerk. Viele Unternehmen, auch aus dem Bereich der Dienstleistungen, sind aktuell geschlossen. Auch für das Handwerk gibt es Beschränkungen, aber aktuell dürfen sie ihr Gewerbe noch weiterbetreiben. Laut Internetseite der HWK gibt es aber wichtige Maßnahmen, an die sie sich halten müssen: „Für die Ausübung handwerklicher Tätigkeiten gilt, dass Ansammlungen aus geschäftlichen oder beruflichen Anlässen, bei denen Personen unmittelbar zusammenarbeiten müssen, unter Beachtung der notwendigen hygienischen Anforderungen zulässig sind. Gleiches gilt für Ansammlungen, bei denen Personen bestimmungsgemäß zumindest kurzfristig zusammenkommen müssen (beispielsweise im öffentlichen Personennahverkehr, Fahrten im Gelegenheitsverkehr zwischen Wohn- und Arbeitsstätte oder in Fahrgemeinschaften). Bei diesen Gelegenheiten darf der Mindestabstand im öffentlichen Raum von 1,5 Metern vorübergehend unterschritten werden. Diese Ausnahmen sind insbesondere im Umgang mit Kunden, auf Baustellen und beim Transport von Beschäftigten dorthin von Bedeutung.
Bei Arbeitsplätzen mit erhöhter Ansteckungsgefahr auf Grund großer Nähe zu Kunden kann der Arbeitgeber unter Umständen zu besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen verpflichtet sein. […] Im Einzelfall entscheiden die fachlich zuständigen Kreisordnungsbehörden Ihres Landkreises.“ (Quelle: https://www.hwk.de/coronavirus). gib/ps
Autor:Gisela Böhmer aus Frankenthal |
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