Kreistagswahl 2024: Wahlvorschläge können bis Donnerstag, 28. März, eingereicht werden

Wahlkreiskarte  | Foto: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

Rhein-Neckar-Kreis. Am Sonntag, 9. Juni, wird der 11. Kreistag des Rhein-Neckar-Kreises gewählt. Der Rhein-Neckar-Kreis ist hierzu in 16 Wahlkreise eingeteilt. 88 Kreisrätinnen und Kreisräte sind nominell zu wählen; mit Ausgleichssitzen ist zu rechnen. Vorsitzender des Kreiswahlausschusses ist Landrat Stefan Dallinger.
Das für die Kreistagswahl zuständige Kommunalrechtsamt im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hat die Kreistagswahl 2024 auf der Homepage des Kreises öffentlich bekanntgemacht.
Ab sofort können beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Kommunalrechtsamt, Kurfürsten-Anlage 38 - 40, 69115 Heidelberg, die Wahlvorschläge der Parteien und Wählervereinigungen schriftlich eingereicht werden.
Spätestens am Donnerstag, 28. März 2024, 18 Uhr, müssen die Wahlvorschläge dem Kommunalrechtsamt vorliegen.
Der Kreistag wird alle fünf Jahre von der wahlberechtigten Kreisbevölkerung gewählt. Wahlberechtigt – und auch wählbar – sind Deutsche beziehungsweise Unionsbürgerinnen und -bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten im Gebiet des Landkreises wohnen.
Der Weg in den Kreistag führt üblicherweise über Parteien und Wählervereinigungen, die in einem demokratischen Verfahren die Bewerberinnen und Bewerber nominieren. Gewählt wird aufgrund von Wahlvorschlägen unter Berücksichtigung der Grundsätze der Verhältniswahl. Es gibt die Möglichkeit des Kumulierens und Panaschierens. Die Stimmenzahl der Wahlkreise ist innerhalb des Rhein-Neckar-Kreises entsprechend der jeweils zu wählenden Kreisrätinnen und Kreisräte unterschiedlich.
Der vollständige Bekanntmachungstext ist auf der Homepage des Landratsamtes unter www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachung zu finden.
Informationen rund um die Kreistagswahl gibt es unter www.rhein-neckar-kreis.de/kreistagswahl hät/red

Autor:

Kristin Hätterich aus Mannheim

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