Afrikanische Schweinepest: Derzeit keine Fälle im Donnersbergkreis, aber Pufferzone und Allgemeinverfügung
Donnersbergkreis. Im Donnersbergkreis gibt es derzeit keine amtlich bestätigten Fälle der Afrikanischen Schweine-pest (ASP). Im östlichen Teil des Donnersbergkreis ist jedoch eine Pufferzone (Sperrzone I) aus-gewiesen. Auch hier gibt es keine amtlich bestätigten Fälle der Afrikanischen Schweinepest, aber bestimmte rechtliche Vorgaben müssen eingehalten werden. Diese sind in der aktuellen Allgemeinverfügung des Donnersbergkreises nachzulesen. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Kreisverwaltung: www://kurzlinks.de/asp-donnersberg.
Dr. Christine Zwerger, Leiterin des Veterinäramts: „Die Pufferzone soll dabei helfen, die Ausbrei-tung der ASP zu verhindern. Das Wichtigste, das Bürgerinnen und Bürger, Schweinehalter, Land-wirte oder Jäger aktuell tun können, ist, sich über Maßnahmen und Regelungen zu informieren und sich entsprechend zu verhalten. Die Kreisverwaltung Donnersbergkreis hat eine „Allgemeinverfügung„ für den Donnersbergkreis erstellt. Das hört sich bürokratisch an, aber in diesem Dokument sind alle Regelungen nachzulesen. Für einen besseren Überblick gibt es auf der Homepage der Kreisverwaltung dazu eine Themenseite zur ASP bei uns im Kreis (www://kurzlinks.de/asp-donnersberg). Die Kreisverwaltung Donnersbergkreis hat auch eine Unterseite mit häufig gestellten Fragen und Antworten (www://kurzlinks.de/asp-donnersberg-faq). Man erreicht diese Seiten über die Homepage der Kreisverwaltung Donnersbergkreis oder über die genannten Kurz-Links. Wichtig ist, dass man sich spezifisch für den Donnersbergkreis über die hier geltenden Regeln informiert. Die Kreisverwaltung Donnersbergkreis empfiehlt, nicht in Panik zu verfallen, aber die Hinweise und Regelungen müssen ernst genommen werden. Die Kreisverwaltung Donnersbergkreis dankt allen für die Unterstützung und Mitarbeit!
Informationen zur Afrikanischen Schweinepest in Kürze:
Die Afrikanische Schweinepest ist eine für Haus- und Wildschweine fast immer tödlich verlaufende Viruserkrankung. Menschen und andere Tiere können sich nicht mit dem Virus infizieren. Auch der Verzehr von infiziertem Fleisch ist ungefährlich, spielt jedoch bei der Weiterverbreitung des Virus eine Rolle. Wird der Erreger eingeschleppt, verursacht dies hohe ökonomische Schäden in der Landwirtschaft und bringt ein großes Leiden für die Tiere mit sich.
Bürgerinnen und Bürger und andere Nutzer der Wälder sollten sich so verhalten, dass Wildschweine sich nicht beunruhigen, da dies zu einer natürlichen Fluchtreaktion führt und sich die Schweinepest so weiterverbreiten kann. Speisereste sollen deshalb unbedingt in verschlossenen Müllbehältern entsorgt werden, damit diese nicht von Wildschweinen gefressen werden. Wer tote Wildschweine findet, soll dies beim zuständigen Jagdpächter oder beim Veterinäramt melden, hier-für wurde eigens eine Mail-Adresse eingerichtet: tierseuchen@donnersberg.de.
Alle Schweinehalter, egal wie viele Schweine gehalten werden und zu welchem Zweck, müssen ihre Tierhaltung beim Veterinäramt des Donnersbergkreises melden. Ein entsprechendes Formular findet man auf der Webseite der Kreisverwaltung (siehe oben). Weitere Vorgaben für Schweinehalter sind der Allgemeinverordnung zu entnehmen. Für Jagdausübungsberechtigte bestehen weitergehende Vorgaben, die der Allgemeinverfügung zu entnehmen sind. In der Landwirtschaft bestehen derzeit keine Einschränkungen hinsichtlich Ernte- und Bewirtschaftungsmaßnahmen.
Generell wird darum gebeten, sich zunächst auf der Homepage der Kreisverwaltung zu informieren. Falls es dann noch Fragen gibt, steht das Veterinäramt gerne zur Verfügung. Das Veterinäramt bittet um eine Kontaktaufnahme bevorzugt per E-Mail unter: tierseuchen@donnersberg.de.red
Autor:Karin Hoffmann aus Ludwigshafen |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.