Grundsteuer: Vorgehen der Finanzämter bis zur Entscheidung des Bundesfinanzhofs
Germersheim/Speyer. Haben Eigentümerinnen und Eigentümer gegen die von den Finanzämtern verschickten Grundsteuerwert- oder Grundsteuermessbescheide Einspruch eingelegt, weil sie die Verfassungsmäßigkeit der Bescheide anzweifeln und wird zusätzlich die Aussetzung der Vollziehung beantragt, stellen die Finanzämter die Bearbeitung dieser Anträge momentan zurück. Da der Bundesfinanzhof in zwei Beschwerdeverfahren über entsprechende Anträge zu entscheiden hat, warten die Finanzämter diese...