Kontrollen am Bahnhof Wörth
Schwarzfahrer muss ins Gefängnis

Symbolbild | Foto: 4711018/Pixabay

Wörth. Am 9. März wurde die Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern durch Kräfte der Mobilen Kontroll- und Überwachungseinheit (MKÜ) bei Fahndungsmaßnahmen unterstützt. Beamte der MKÜ waren gegen 10:35 Uhr am Bahnhof Wörth zur Überwachung des dortigen Reiseverkehrs eingesetzt, als sie auf eine männliche Person aufmerksam wurden. Der Mann wies sich gegenüber den Beamten mit seinem deutschen Personalausweis aus. Die im Anschluss durchgeführte Fahndungsabfrage ergab zwei offene Haftbefehle der Staatsanwaltschaft Karlsruhe wegen des Erschleichens von Leistungen. Die Person wurde insgesamt zu einer Geldstrafe von 1600 Euro oder einer Ersatzfreiheitsstrafe von 160 Tagen verurteilt. Des weiteren lagen drei Aufenthaltsermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wegen des Erschleichens von Leistungen, durch die Staatsanwaltschaft Hamburg wegen Körperverletzung sowie durch das Amtsgericht Karlsruhe wegen des Vortäuschens einer Straftat gegen die Person vor.

Dem Mann wurden die beiden Haftbefehle eröffnet und bereits vor Ort entgegnete dieser den geforderten Geldbetrag nicht entrichten zu können. Zur Durchführung weiterer polizeilicher Maßnahmen wurde der junge Mann im Anschluss zum Bundespolizeirevier Bienwald verbracht. Hier wurden ihm die beiden Haftbefehle schriftlich ausgehändigt und die Person wurde zur Eigensicherung durchsucht. Dabei wurde zudem noch ein Joint festgestellt, weswegen nun noch ein Strafverfahren wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln eingeleitet wurde. Da der junge Mann den offenen Geldbetrag nicht bezahlen konnte, wurde er nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen in die JVA Zweibrücken verbracht.

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Autor:

Heike Schwitalla aus Germersheim

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