Ortsbezirk Maximiliansau
Keine Pfingstkerwe
Maximiliansau. Vor dem Hintergrund der derzeitigen Infektionszahlen und der sehr dynamischen Entwicklung der Corona-Pandemie, sind kontaktreduzierende Maßnahmen erforderlich, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern bzw. weitestgehend zu verlangsamen und einzudämmen. Der Bund, die Länder, die Landkreise und Städte haben entsprechende Maßnahmen getroffen. Demzufolge sind bundesweit Großveranstaltungen bis 31. August 2020 untersagt.
Ferner ist derzeit nicht absehbar, wie die Vierte Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz mit ihren Maßnahmen greifen wird.
Die Vierte Corona-Bekämpfungsverordnung ist befristet bis zum 6. Mai 2020. Welche Regelungen nach dem 6. Mai erfolgen werden, ist aus Sicht der Verwaltung derzeit nicht zu bewerten.
Folglich wird die für den Zeitraum 30. Mai bis 2. Juni im Ortsbezirk Maximiliansau geplante Pfingstkerwe nicht stattfinden. Die Bevölkerung und die Schausteller werden um Verständnis gebeten. ps
Autor:Stefan Endlich aus Wörth am Rhein |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.