Kommt die zweite Rheinbrücke?
Rheinbrücke Wörth - Oberverwaltungsgericht lehnt Klage des Bunds ab

Wörth/Karlsruhe/Kreis Germersheim. Im Streit um den Bau einer zweiten Rheinbrücke zwischen dem rheinland-pfälzischen Wörth und Karlsruhe in Baden-Württemberg hat das Oberverwaltungsgericht in Koblenz eine Klage überwiegend abgelehnt. Die Klage des Bunds für Umwelt und Naturschutz (BUND) sei nur teilweise begründet, teilte das Gericht am Mittwoch mit.

„Der Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebs Mobilität für den Neubau einer zweiten Rheinbrücke zwischen Wörth und Karlsruhe ist nur insoweit rechtswidrig und nicht vollziehbar, als er die Errichtung der Rheinbrücke nicht nur als freitragendes Bauwerk, sondern auch als Pfeilerbrücke umfasst“, hieß es in der Presseinformation. Im Übrigen gebe es gegen den Beschluss keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken.
Aufgrund dieses Urteils kann die zweite Rheinbrücke jedoch noch nicht gebaut werden. Denn es gilt nur für die Abschnitt in Rheinland-Pfalz bis zur Landesgrenze. Gegen den Bau auf baden-württembergischer Seite hat der BUND ebenfalls geklagt. Diese Klage vor dem Mannheimer Verwaltungsgerichtshof wird allerdings erst 2020 verhandelt.

Stellungnahme des Verkehrsministers: 

Verkehrsminister Dr. Volker Wissing zum Urteil OVG/ Rheinbrücke Wörth
„Unser Landesbetrieb Mobilität hat sorgfältig gearbeitet und umsichtig geplant. Das Gericht hat unsere Planungen zu 100 Prozent bestätigt und – das ist besonders wichtig – den eigenständigen Verkehrswert der Trasse anerkannt. Insbesondere hat das Gericht bestätigt, dass vom Land und seinen Behörden alle naturschutzfachlichen Anforderungen erfüllt wurden. Die jahrelange Arbeit, hunderte Seiten Gutachten, zahlreiche Pläne und komplizierte Berechnungen haben Bestand. Das ist eine gute Nachricht.
Das Verfahren zur Zweiten Rheinbrücke zeigt uns jedoch auch: Das Planungsrecht in Deutschland ist zu kompliziert, zu langwierig. Deutschland hat sich selbst Fesseln angelegt. Unser Planungsrecht ist ein Infrastrukturverhinderungsrecht. Wir kommen nicht schnell genug voran. Es liegt nicht am Geld, es liegt an den gesetzlichen Vorgaben, die langwierige Planverfahren notwendig machen. Jahrelang werden unzählige Gutachten erstellt, tausende Seiten beschrieben, Einwände aufgenommen – und schlussendlich durch alle Instanzen prozessiert. Wir müssen unser Planungsrecht dringend entbürokratisieren. Sonst ist von Deutschlands einst von allen gelobter Infrastruktur bald nicht mehr viel übrig. Wenn wir uns weiterhin solche Steine in den Weg legen, wird uns das Arbeitsplätze und Wohlstand kosten.“

Stellungnahme Dr. Thomas Gebhardt, MdB:
Der südpfälzische Bundestagsabgeordnete Dr. Thomas Gebhart begrüßt, dass das Oberverwaltungsgericht Koblenz den Bau der zweiten Rheinbrücke zwischen Wörth und Karlsruhe nicht gestoppt hat und mit seinem Urteil der Klage des BUND gegen das Planfeststellungsverfahren nicht stattgegeben hat. „Nun muss das Land Tempo machen, damit es keine weiteren Verzögerungen gibt. Das Land muss die bauvorbereitenden Maßnahmen und insbesondere auch die ökologischen Ausgleichsmaßnahmen zügig vorantreiben“, sagte Gebhart und betonte: „Es ist zu hoffen, dass nun auch die Klagen auf baden-württembergischer Seite im kommenden Jahr abgewiesen werden und dann so schnell wie möglich mit dem Bau begonnen werden kann.“

Statement von Landrat Dr. Fritz Brechtel (Kreis Germersheim):
Landrat Dr. Fritz Brechtel:
„Es ist ein eindeutiges Urteil pro 2. Rheinbrücke! Alle Menschen in unserer Region können sich freuen, insbesondere die Pendler, die täglich im Stau stehen. Wir alle benötigen dringend die 2. Rheinbrücke, für die wir uns schon seit Jahrzehnten einsetzen. Mit diesem Urteil ist das Projekt 2. Rheinbrücke einen großen Schritt weiter gekommen.
Das Urteil macht erfreulich deutlich: Die 2. Rheinbrücke ist mit europäischem und deutschem Naturschutzrecht vereinbar, es gibt ein zwingendes öffentliches Interesse an der 2. Rheinbrücke und die 2. Rheinbrücke hat einen hohen Wert für den regionalen und überregionalen privaten und gewerblichen Verkehr. Vor allem die Dringlichkeit einer deutlichen Entlastung des Wörther Kreuzes und die nötige Entflechtung des Verkehrs wurden mit dem Urteil herausgestellt. Wenn dann noch der Anschluss an die B36 erreicht würde, kann eine 2. Rheinbrücke den vollen Nutzen entfalten.
Aber: Bis zum Bau der Brücke haben wir noch einen langen Weg vor uns. Leider sind unsere Planungs- und Genehmigungsverfahren völlig überbürokratisiert. Hier benötigen wir dringend schlankere, raschere Verfahren.
Ich appelliere auch an die Umweltschutzverbände und versichere: Der Naturschutz wird im vollen Umfang berücksichtigt. Der Lebensraum des Purpurreihers wird geschont und durch die Ausgleichsmaßnahmen sogar vergrößert. Bitte verzichten Sie auf weitere Klagen, damit die Brücke gebaut werden kann! Die heutigen Staus sind schädlicher für die Umwelt als der fließende Verkehr über eine zweite Brücken Die Region braucht diese Brücke dringend!“

Stellungnahme Landtagsabgeordneter Martin Brandl (CDU):
„Eine gute Nachricht“, zeigt sich der Landtagsabgeordnete Martin Brandl (CDU) zufrieden, dass die Klage des BUND gegen die zweite Rheinbrücke vom Oberverwaltungsgericht Koblenz zurückgewiesen wurde. Das Urteil betreffe allerdings nur den rheinland-pfälzischen Teil der geplanten Brücke bis zur Landesgrenze in der Flussmitte. In Baden-Württemberg sind zwei Klagen – vom BUND und der Stadt Karlsruhe – anhängig. Urteile werden für 2020 erwartet.
„Es ist völlig sachbezogen und richtig, dass die Klage abgelehnt worden ist“, so Brandl. Für den Bau der dringend notwendigen zweiten Rheinbrücke müsse aber noch abgewartet werden, wie der Verwaltungsgerichtshof Mannheim über die dortigen Klagen urteilt.
Das OVG habe hier gut und nachvollziehbar abgewogen. Brandl: „Ich hoffe sehr, dass das Gericht auf baden-württembergischer Seite ebenso vernünftig und unvoreingenommen ist und eine Entscheidung für die vielen betroffenen Menschen in der Region fällt.“
Brandl hat sich mit mehreren Kleinen Anfragen nach der konkreten Umsetzung von CEF-Maßnahmen erkundigt. Diese sind im Vorgriff auf den Bau der Brücke als wichtige Ausgleichsmaßnahmen gefordert. Brandl: „Nach diesem hoffentlich wegweisenden Urteil ist es dringend angebracht, dass die Verantwortlichen das Tempo in Sachen Bau der zweiten Rheinbrücke erhöhen.“

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