Beginn der Nachtzeit für die Außengastronomie
Info aus dem Rathaus
Annweiler. Die Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler am Trifels als zuständige Immissionsschutz- und Gaststättenbehörde teilt mit, dass den Gaststättenbetrieben in der Verbandsgemeinde mit Außengastronomie für das Jahr 2021 auf Antrag die Bewirtung des Außenbereichs bis 23.00 Uhr erlaubt werden kann, sofern keine Sachgründe dagegensprechen.
Grundsätzlich ist die Außengastronomie bis 22:00 Uhr vorgesehen (§ 4 Abs. 1 LImSchG).
Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 des LImSchG kann die Außengastronomie bis 23:00 Uhr zugelassen werden. Durch die Corona-Pandemie ist das Gaststättengewerbe stark betroffen. Zum Schutz der Gäste werden die Gastronomen verstärkt die Außenflächen nutzen. Durch die zeitliche Erweiterung der Ausschankzeiten sollen die ortsansässigen Betrieben hierbei unterstützt werden.
Anträge können ab sofort schriftlich beim Ordnungs- und Gewerbeamt der Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler am Trifels gestellt werden. Die Ausnahmegenehmigungen werden zunächst bis zum 31.12.2021 befristet und mit einem Widerrufsvorbehalt versehen.
Autor:Verbandsgemeindeverwaltung Annweiler am Trifels aus Annweiler |
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