Tierseuchenkasse
Jetzt auch Geflügelhalter meldepflichtig im Kreis Bad Dürkheim
Kreis Bad Dürkheim. Bei der Tierseuchenkasse sind wie üblich im Dezember die Meldebögen an Tierhalter verschickt worden. Darauf hat die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz hingewiesen.
Verschiedene Tierarten unterliegen einer gesetzlichen Meldepflicht bei der Tierseuchenkasse. Wer diese Tiere zum 1. Januar 2025 (Stichtag) besitzt, muss den Meldebogen ausfüllen und an die Tierseuchenkasse senden. Bislang waren Halterinnen und Halter von Pferden, Eseln, Maultieren, Bienen- und Hummelvölkern betroffen. Neu kommen ab 2025 Hühner, Enten, Gänse und Laufvögel hinzu. Die Meldung dient der Beitragsveranlagung durch die Tierseuchenkasse. Eine Meldung ist verpflichtend, auch wenn man keinen Meldebogen erhalten hat!
Aktuelle Zahlen sind wichtig
Wenn die Tiere nicht bis zum 15. Februar 2025 gemeldet sind, werden, soweit Daten für das Vorjahr vorhanden sind, die für 2024 gemeldeten Tier- oder Völkerzahlen für die Beitragsberechnung übernommen. Sind diese nicht mehr aktuell, kann es Probleme geben. Die Tierseuchenkasse erbringt Leistungen nur für die Tierbesitzer, die richtige Tierzahlen melden und ihren vollen Beitrag bezahlen.
Unabhängig von der jährlichen Meldung bei der Tierseuchenkasse muss jede Tierhaltung auch einmalig bei der zuständigen Kreisverwaltung angezeigt werden. Das Veterinäramt der Kreisverwaltung Bad Dürkheim weist daraufhin, dass dies nicht die Meldung bei der Tierseuchenkasse ersetzt. Tierhalter sind für beide Meldungen unabhängig voneinander selbst verantwortlich.
Weitere Informationen
Nähere Informationen unter anderem zu Beitragshöhen gibt es online auf www.tsk-rlp.de. Dort stehen auch entsprechende Formulare zum Download bereit. mey/red
Autor:Sabine Meyerhöffer aus Landau |
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