Internationales Frauencafé Bruchsal
Vorsorgevollmacht – brauchen Frauen das?
Durch einen Unfall oder eine Erkrankung kann es passieren, das man seine Geschäfte nicht mehr selbst tätigen kann. In Deutschland gibt es dann einen dafür gerichtlich bestimmte(n) Betreuer(in) für die Bereiche, die man nicht mehr selbst regeln kann. Die Kinder, der Ehepartner oder andere Familienmitglieder dürfen nicht entscheiden. Doch wenn man eine Vorsorgevollmacht hat, kann man selbst eine Vertrauensperson bestimmen, die die Geschäfte regeln kann. Im internationalen Frauencafé Bruchsal wird am Donnerstag, den 19. März 2020 dieses Thema erklärt. Referentin Petra Schaab vom SKM Bruchsal beantwortet gerne weitere Fragen. Kommen Sie zum Mitbringfrühstück um 9.00 Uhr in das Haus der Begegnung, Tunnelstraße 27 in Bruchsal – wir freuen uns auf Sie!
Autor:Constanze Spranger aus Bruchsal |
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