Landkreis Germersheim ruft den Krisenfall aus
Das Betreten öffentlicher Orte wird untersagt
Update: Das Bürgertelefon wird ab Samstag, 21. März, ausgeweitet. Die Ansprechpartner am Telefon stehen nun von Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr zur Verfügung, freitags von 8.30 bis 12 Uhr. Am Wochenende ist das Bürgertelefon jeweils von 10 Uhr bis 12.30 Uhr besetzt. Erreichbar ist das Bürgertelefon des Landkreises Germersheim unter 07274 53-131.
Germersheim. In enger Abstimmung haben der Oberbürgermeister der Stadt Landau und die Landräte der Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim die Stufe vier im Katastrophenschutz festgestellt. Damit haben der Stadtfeuerwehrinspekteur und die Kreisfeuerwehrinspekteure im Rahmen des Katastrophenschutzes die Befugnis, Kontakt mit externen Einheiten aufzunehmen, um geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen.
Darüber hinaus folgen die Stadt Landau sowie die Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim dem Beispiel der Stadt Freiburg und untersagen das Betreten öffentlicher Orte. Wichtig: Es handelt sich nicht um eine generelle Ausgangssperre. Die Menschen dürfen weiter für dringende Angelegenheiten das Haus oder die Wohnung verlassen und beispielsweise zur Arbeit, zur Ärztin oder dem Arzt beziehungweise zum Einkaufen gehen. Auch Spaziergänge, Joggen und Gassigehen sind weiter erlaubt – allerdings nur alleine oder mit den Personen, die im eigenen Haushalt leben. Die Regelung gilt ab Samstag, 21. März, und zunächst bis zu Freitag, 3. April.
„Leider ist es zwingend notwendig, weitere Einschränkungen zu verfügen, um die Ausbreitung des Corona-Virus zurückzudrängen“, sagen Oberbürgermeister Thomas Hirsch und die Landräte Dietmar Seefeldt sowie Dr. Fritz Brechtel. Es sei trotz vielfacher Appelle nicht gelungen, die soziale Distanz zu erreichen, die es im Wettlauf gegen die Zeit brauche, so die drei Behördenchefs weiter.
Die Verantwortlichen hätten sich die Entscheidung für ein Betretungsverbot bzw. eine begrenzte Ausgangssperre nicht leicht gemacht, entscheidende Faktoren für weitere Verbote seien jedoch die beginnende warme Jahreszeit, die Attraktivität der Südpfalz für Touristinnen und Touristen und vor allem die Nähe zum Elsass als Corona-Risikogebiet. „Die Lage bei unseren Freundinnen und Freunden im Elsass ist teils dramatisch und die Gesundheitssysteme kommen an ihre Grenzen. Wir haben in der Pfalz noch die Möglichkeit, Zeit zu gewinnen, um den Kollaps des Gesundheitssystems zu verhindern – dafür müssen wir aber jetzt handeln.“
Aus diesem Grund prüfen alle drei Gebietskörperschaften aktuell auch die Einrichtung von Notkrankenhäusern. „Es ist wichtig, der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus immer einen Schritt voraus zu sein. Deshalb bereiten wir uns in der Region auch auf Szenarien vor, von denen wir hoffen, dass sie letztlich nicht eintreten“, sind sich Hirsch, Seefeldt und Dr. Brechtel einig.
Um über ausreichend Personal für die Notkrankenhäuser zu verfügen, benötigt es die Unterstützung von Ärztinnen und Ärzten, Pflegekräften bzw. Menschen mit einer Ausbildung im Rettungsdienst. Die Stadt Landau sowie die Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim rufen alle Personen, die eine medizinische Ausbildung haben und sich in der Lage sehen, helfen zu können, dazu auf, die geplanten Einrichtungen zu unterstützen.
Freiwillige Helferinnen und Helfer melden sich bitte unter:
Für den Landkreis Germersheim:
Telefon 07274/53-410 oder E-Mail Notkrankenhaus@kreis-germersheim.de
Für die Stadt Landau:
Telefon 06341/13-9937 oder E-Mail Notkrankenhaus@landau.de
Für den Landkreis Südliche Weinstraße:
E-Mail Notkrankenhaus@suedliche-weinstrasse.de
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