Private und nicht-private Veranstaltungen in der Corona-Verordnung gleichstellen
Landrat Brechtel: "Unterschiedliche Personenzahlen nicht erklärbar"
Landkreis Germersheim. Die Kreisverwaltung Germersheim hat sich mit einem Schreiben an das Land Rheinland-Pfalz gewandt und um Änderung in puncto Veranstaltungen gebeten. In der zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes werden Veranstaltungen im Innenbereich mit bis 150 Personen erlaubt, im Außenbereich mit bis zu 350 Personen.
Neu ist, dass nun private Veranstaltungen konkret in der Landesverordnung geregelt sind. Hier sind demnach bei beispielsweise der Veranstaltung einer Hochzeits- oder Geburtstagsfeier im Innenbereich und auch im Freien nur bis 75 Personen zulässig. Dazu wurde ein neues Hygienekonzept festgelegt.
Bürger können diese unterschiedliche Festlegung von zugelassenen Personenzahlen im Innenbereich/Außenbereich von Veranstaltungen zu privaten Veranstaltungen nicht nachvollziehen und erwarten von der Kreisverwaltung klärende Aussagen dazu. „Wir, die Mitarbeiter der Kreisverwaltung, wollen verlässliche Ansprechpartner der Bürger sein. Die aktuellen Regelungen für Veranstaltungen erschließen sich uns nicht, weshalb wir dringend um Erläuterung oder um Änderung und Angleichung der Personenzahlen bitten“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel und Christoph Buttweiler, Erster Kreisbeigeordneter.
Aus Sicht der Kreisverwaltung müsste es möglich sein, dass bei Veranstaltungen generell die gleichen Vorgaben und Hygienekonzepte gelten. Die großen Unterschiede in den Personenzahlen zwischen privat und nicht-privat seien nicht erklärbar. „Die vorgeschlagenen Änderungen wären gleichzeitig ein Beitrag zur Vereinfachung der Regeln, der Transparenz und der Akzeptanzerhöhung“, so Landrat Brechtel.
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim | |
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