Bundestag beschließt: Mutterschutz künftig auch bei Fehlgeburten

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Schwangerschaft. Frauen, die eine Schwangerschaft nicht bis zum Ende austragen können, erhalten künftig die Möglichkeit, sich nach einem Verlust besser zu erholen. Der Bundestag hat das Mutterschutzgesetz entsprechend geändert und eine gestaffelte Schutzfrist eingeführt. Bevor die Neuregelung voraussichtlich im April in Kraft tritt, muss sie noch den Bundesrat passieren.
Die Schutzfristen richten sich künftig nach der Dauer der Schwangerschaft.
- Frauen, die zwischen der 13. und 16. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben Anspruch auf zwei Wochen Mutterschutz.
- Ab der 17. bis einschließlich 19. Schwangerschaftswoche verlängert sich dieser auf sechs Wochen.
- Wer bis zur 23. Schwangerschaftswoche ein Kind austrägt, erhält acht Wochen Schutz.
Mit der Gesetzesänderung wird eine bisher bestehende Lücke geschlossen, durch die Frauen vor der 24. Schwangerschaftswoche bislang keinen automatischen Anspruch auf Mutterschutz hatten. Sie mussten sich aktiv um eine Krankschreibung bemühen, oft ohne Garantie, diese zu erhalten. Der gestaffelte Mutterschutz soll Betroffenen die Möglichkeit geben, sich sowohl körperlich als auch seelisch zu erholen und gesundheitlichen Komplikationen vorzubeugen.
Die Inanspruchnahme dieser Schutzzeiten ist freiwillig. Betroffene können sich für den gesetzlich festgelegten Mutterschutz entscheiden oder weiterhin eine Krankschreibung in Anspruch nehmen. Die neue Regelung ermöglicht damit eine individuell angepasste Entscheidung darüber, wann die Rückkehr in den Alltag erfolgt.
Autor:
Heike Schwitalla
aus Germersheim
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