Landkreis Germersheim
Unentgeltliche Schulbuchausleihe - alles zu Antrag, Einkommensgrenzen und Terminen
Landkreis Germersheim. Kinder, die ab dem kommenden Schuljahr 2023/2024 die Klassen 5 bis 13 einer allgemeinbildenden Schule oder in den Berufsbildenden Schule (die Berufsfachschule I und II, die Höhere Berufsfachschule, das Wirtschaftsgymnasium) besuchen, können an der Schulbuchausleihe im Landkreis Germersheim teilnehmen. Es gibt zwei Arten der Ausleihe, die unentgeltliche (Lernmittelfreiheit) und die entgeltliche (Ausleihe gegen Gebühr).
Für folgende Schulen organisiert die Kreisverwaltung Germersheim die Schulbuchausleihe:
- Realschule plus in Lingenfeld
- Geschwister-Scholl-Realschule plus in Germersheim
- Richard-von-Weizsäcker-Realschule plus in Germersheim
- Goethe Gymnasium in Germersheim
- Berufsbildende Schule in Germersheim
- Realschule plus in Bellheim
- Integrierte Gesamtschule in Rülzheim
- Integrierte Gesamtschule in Rheinzabern
- Integrierte Gesamtschule in Kandel
- Realschule plus in Kandel
- Carl-Benz-Gesamtschule in Wörth
- Europa Gymnasium in Wörth
- Berufsbildende Schule in Wörth
Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Schulbuchausleihe):
Anfang Januar werden über die Schulen die Anträge für die unentgeltliche Schulbuchausleihe (Lernmittelfreiheit) verteilt. Die Anträge können bis spätestens 15. März bei der Kreisverwaltung Germersheim eingereicht werden. Anträge, die nach dieser Frist eingehen, können nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Ein Antrag auf Lernmittelfreiheit soll nur gestellt werden, wenn das Einkommen im Jahr die nachstehenden Einkommensgrenzen nicht überschreitet.
Bei Schülerinnen und Schülern, die im Haushalt der sorgeberechtigten Eltern leben, beträgt die Einkommensgrenze bei
- einem Kind - 26.500 €
- zwei Kindern - 30.250 €
- drei Kindern - 34.000 €
- vier Kindern - 37.750 €
- zzgl. 3.750 € je weiteres Kind
Bei Schülerinnen und Schülern, die nur im Haushalt eines sorgeberechtigten Elternteils leben, beträgt die Einkommensgrenze bei
- einem Kind - 22.750 €
- zwei Kindern - 26.500 €
- drei Kindern - 30.250 €
- vier Kindern - 34.000 €
- zzgl. 3.750 € je weiteres Kind
Sofern die Einkommensgrenze überschritten wird, ist die Ausleihe gegen Gebühr (entgeltliche Ausleihe) möglich. Hierzu werden die benötigten Zugangsdaten über die Schulen im Mai verteilt.
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim | |
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