Freigabe der ökologischen Vorrangflächen
Beitrag zur Abmilderung der Auswirkungen des Krieges in der Ukraine
Landkreis Germersheim. Um die Auswirkungen des Ukrainekrieges auf die Landwirtschaft abzumildern und einen Beitrag zur Futterversorgung zu leisten, wurde auf Ebene des Bundes für das Jahr 2022 folgendes entschieden: Brachliegende Flächen nach Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 (Code 062) dürfen ab dem 1. Juli 2022 durch Beweidung mit Tieren oder durch Schnittnutzung zu Futterzwecken genutzt werden.
Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke nach Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe in der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 dürfen im Jahr 2022 durch Beweidung mit Tieren oder durch Schnittnutzung zu Futterzwecken genutzt werden.
Macht ein Betrieb hiervon Gebrauch, hat er die betroffenen Flächen der zuständigen Behörde bis zum 15. September 2022 mitzuteilen.
Weitere Informationen und alle wichtigen Termine gibt es auf der Homepage des Landkreises Germersheim unter www.kreis-germersheim.de/agrar
Autor:Heike Schwitalla aus Germersheim | |
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