Aufenthaltserlaubnis von Geflüchteten aus der Ukraine verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr
Landkreis Südliche Weinstraße. Aufgrund der so genannten Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung, die der Bund ausgegeben hat, werden ab dem 1. Februar 2025 noch gültige Aufenthaltserlaubnisse zum vorübergehenden Schutz geflüchteter Menschen aus der Ukraine automatisch bis zum 4. März 2026 verlängert. Etwaige Auflagen und Nebenbestimmungen zu diesen Aufenthaltserlaubnissen verlängern sich ebenfalls automatisch, sofern sie nicht im Einzelfall aufgehoben werden. Diese...