MdL Christof Reichert begrüßt Ende der Zwangsfusionen
Hauenstein/Mainz. „Das sind gute Nachrichten für unsere Region. Die ursprünglich geplanten Zwangsfusionen der Landesregierung im Bereich der Verbandsgemeinde Hauenstein und auch die mögliche Einkreisung der Städte Pirmasens und Zweibrücken ist vom Tisch“, teilt der Landtagsabgeordnete Christof Reichert (CDU) aus Hauenstein (Südwestpfalz) mit. Er begrüße, dass stattdessen die Landesregierung zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden die (nachstehende) Vereinbarung zur Nutzung der Potenziale der Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) geschlossen hat (wir berichteten).
Damit sei eine Entscheidung getroffen worden, die seine Fraktion schon seit Jahren gefordert und deren Prüfung die CDU mit initiiert habe. „Die Modellprojekte in den verschiedenen Regionen des Landes haben gezeigt, dass mit einer Interkommunalen Zusammenarbeit viel erreicht werden kann und somit Zwangsfusionen unnötig sind“, ist Christof Reichert überzeugt. „Man muss immer die einzelnen Aufgaben betrachten, die besser gemeinsam erledigt werden können, als allein auf größere Verwaltungseinheiten zu setzen.“ Das sei schon immer die Grundaussage seiner Partei gewesen. Die IKZ biete dazu vielfältige Möglichkeiten, nicht nur zwischen benachbarten Gebietskörperschaften, sondern auch darüber hinaus. Dabei seien auch die Möglichkeiten der Digitalisierung von Verwaltungsabläufen zu nutzen. Auch das Thema Künstliche Intelligenz werde bei zukünftigen Verwaltungsabläufen eine Rolle spielen und müssten sinnvoll genutzt werden.
Die Vereinbarung
(Abschrift, Quelle: Christof Reichert)
Gemeinsam die Potenziale der Interkommunalen Zusammenarbeit in Rheinland-Pfalz heben – Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden
Die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände wollen die Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) in Rheinland-Pfalz landesweit ausbauen. Interkommunale Zusammenarbeit hat das Potenzial, auf den Ausbau der Digitalisierung und den erkannten Fachkräftebedarf eine nachhaltige Antwort zu geben. IKZ kann die Aufgabenwahrnehmung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sichern. Basis für den Ausbau der IKZ ist eine gemeinsame Analyse der (Zwischen-) Ergebnisse aus den IKZ-Modellvorhaben auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte.
Diese IKZ-Modellvorhaben wurden als Fortführung der Kommunal- und Verwaltungsreform (KVR) initiiert und mit landesseitiger Unterstützung sowie unter Einbindung der kommunalen Spitzenverbände begleitet. Hieran beteiligt sind nunmehr insgesamt sechs der 24 Landkreise und fünf der zwölf kreisfreien Städte. Mit Hilfe der IKZ-Modellvorhaben arbeiten die beteiligten Kommunen an dem Ziel, insbesondere unter Ausnutzung der Digitalisierung die Kommunen effizient, bürgerfreundlich und zukunftsfest aufzustellen. Hierzu wurden die Modellvorhaben wissenschaftlich begleitet.
Die (Zwischen-) Ergebnisse aus den IKZ-Modellvorhaben haben das Potenzial interkommunaler Kooperationen sowohl in qualitativer wie auch in quantitativer Hinsicht bestätigt. Damit kann der substanzielle Ausbau interkommunaler Zusammenarbeit einen wesentlichen Beitrag für die Kommunen leisten, um aktuellen und zukünftigen Herausforderungen wirksam zu begegnen. Große Potenziale sind in der Sicherstellung und dem Ausbau der kommunalen Leistungserbringung trotz Fachkräftemangels, der Stärkung der Resilienz, der Organisationssicherstellung, Effizienz- und Spezialisierungsgewinnen sowie der Aufrechterhaltung einer hohen Servicequalität und Bürgernähe zu sehen. Auch Effizienzgewinne können durch interkommunale Kooperationen realisiert werden. Eines der praktischen Beispiele einer solchen interkommunalen Zusammenarbeit ist die gemeinsame Kfz-Zulassungsstelle in der Region Eifel-Mosel-Hunsrück.
Um die erreichten Ziele zu verstetigen und um Kommunen bei der Realisierung der Potenziale der IKZ zu unterstützen, haben die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände gemeinsam folgende weitere Umsetzungsschritte vereinbart:
- Die IKZ-Modellvorhaben haben gezeigt, dass eine initiale Beratung und Unterstützung gerade beim Beginn interkommunaler Kooperationen von erheblicher Bedeutung für das Gelingen ist. Daher wird das Land fachliche Kompetenzen in einer einzurichtenden Beratungsstelle bündeln. Diese wird interessierten Kommunen ein umfassendes Beratungs- und Unterstützungsangebot bieten; insbesondere zu praktischen Fragen zum Vorgehen bei IKZ-Projekten sowie in Bezug auf juristischen Fragestellungen zu z.B. Zweckvereinbarungen, der Errichtung von Zweckverbänden oder Datenschutzaspekten sowie zu steuerrechtlichen Fragestellungen bei der Zusammenarbeit, durch die Bereitstellung von Leitfäden, Best-Practice-Beispielen und Musterverträgen. Ein weiterer Schwerpunkt wird auf der Vernetzung interessierter Kommunen und der Förderung des gegenseitigen Austauschs liegen, um von gemachten Erfahrungen zu profitieren und Best-Practice-Modelle in die Fläche zu bringen.
- Der Aufbau von Strukturen für eine zielgerichtete Umsetzung von Kooperationsprojekten erfordert naturgemäß zunächst einen Mehraufwand, bis sich qualitative Effekte einstellen und sich Maßnahmen auch wirtschaftlich vorteilhaft auswirken können. Daher wird die Landesregierung eine Förderkulisse aufbauen, mit welcher eine nicht rückzahlbare Anschubfinanzierung interkommunaler Kooperationsprojekte in ausgewählten Leistungsbereichen kommunalen Handelns ermöglicht werden soll. Aus Sicht der Landesregierung und der kommunalen Spitzenverbände stellen sich Kooperationen insbesondere in den Bereichen der Verwaltungsdigitalisierung (z.B. bei der digitalen Abwicklung von Massenverfahren wie beispielsweise in den Feldern Elterngeld, Wohngeld sowie KFZ-Zulassungen), der Cybersicherheit, bei der Stärkung des Brand- und Katastrophenschutzes sowie in Back-Office-Bereichen. als besonders erfolgversprechend dar. Darüber hinaus wird jedoch das gesamte kommunale Tätigkeitsspektrum im Rahmen der IKZ einer finanziellen Unterstützung grundsätzlich zugänglich sein. Daneben ist eine finanzielle Unterstützung übergeordneter Modellprojekte, an denen die kommunalen Spitzenverbände beteiligt sind, im Einzelfall denkbar.
Die Kommunalen Spitzenverbände werden den IKZ-Verstetigungsansatz der Landesregierung u. a. durch die Teilnahme an einem von der Landesregierung initiierten regelmäßig tagenden IKZ-Beirat institutionell begleiten. Daneben werden sie insbesondere den Wissenstransfer und die IKZ-Beratungsaktivitäten des Landes mit ihrem kommunalen Expertenwissen unterstützen.
Mit den aufgezeigten Maßnahmen setzen die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände den Grundstein für den strukturierten Ausbau der landesseitigen Unterstützung von IKZ für Kommunen, aufbauend auf den Ergebnissen aus den IKZ-Modellvorhaben.
Die Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände sind der Überzeugung, dass sich zahlreiche kommunale Aufgaben auf allen Ebenen in partnerschaftlicher Zusammenarbeit besser, schneller, effektiver, wirtschaftlicher und mit mehr Servicequalität für die Bürgerinnen und Bürger lösen lassen als bei einer Aufgabenerfüllung durch einzelne Kommunen. Gleichzeitig bleiben die Eigenständigkeit und Identität der einzelnen Kommunen gewahrt. Vor diesem Hintergrund plant die Landesregierung zum jetzigen Zeitpunkt keine weitere Gesetzgebung zur Kommunal- und Verwaltungsreform. Gebietliche Änderungen außerhalb der KVR sowie freiwillige Gebietsänderungsmaßnahmen, die aus der Mitte der Kommunen heraus initiiert werden, bleiben hiervon unberührt und werden durch die Landesregierung auch weiterhin befürwortet und im Rahmen der haushalterischen Möglichkeiten unterstützt.
Mainz, 22. Januar 2024
Minister Michael Ebling
Ministerium des Innern und für Sport
Landrat Achim Schwickert
Vorsitzender des Landkreistags Rheinland-Pfalz
Bürgermeister Aloysius Söhngen
Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebunds Rheinland-Pfalz
Oberbürgermeister Markus Zwick
1. Stellvertretender Vorsitzender Städtetag Rheinland-Pfalz
Autor:Werner G. Stähle aus Hauenstein |
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