Offener Brief zur Gastronomieverordnung
Pfälzerwaldverein schildert Zwickmühle

Tief im Wald und mit hervorragender Aussicht: Wanderheim „Dicke Eiche“, oberhalb Hauenstein | Foto: Pfälzerwald-Verein Hauenstein
  • Tief im Wald und mit hervorragender Aussicht: Wanderheim „Dicke Eiche“, oberhalb Hauenstein
  • Foto: Pfälzerwald-Verein Hauenstein
  • hochgeladen von Werner G. Stähle

Hauenstein (Südwestpfalz). Die seit dem 13. Mai gültigen detailreichen Bedingungen der Landesregierung Rheinland-Pfalz für die Wiedereröffnung gastronomischer Einrichtungen gehen offensichtlich an der Wirklichkeit von Restaurants mit Selbstbedienung vorbei, darunter Wanderhütten im Pfälzerwald. Dies kritisierten umgehend gemeinsam die Landrätin des Kreises Südwestpfalz, ihre Kollegen der Kreise Germersheim und Südliche Weinstraße sowie Landaus Oberbürgermeister in einem Schreiben an die Landesregierung: „Es ist inhaltlich nicht nachvollziehbar und gefährdet obendrein Existenzen, dass die neue Landesverordnung den sogenannten ‚Thekenverkauf‘ in der Gastronomie nicht zulässt“. (Wir berichteten.)
   Soweit bekannt hat die angesprochene Landesregierung bislang nicht reagiert.

Als Betroffene schildern per offenem Brief im Pfälzerwaldverein Hauenstein engagierte Mitglieder, die im Wanderheim „Dicke Eiche“ (Hauenstein) „Hüttendienst“ versehen, die aus der neuen Verordnung der Landesregierung entstehende Situation:

Die neuen gesetzlichen Regelungen erlauben es Gastronomieeinrichtungen, unter bestimmten Voraussetzungen den Betrieb wieder aufzunehmen. Für unser geliebtes Wanderheim gibt es theoretisch zwei Möglichkeiten, dies zu tun:
   Zum einen besteht die Möglichkeit, das Wanderheim zu öffnen. Die gesetzlichen Regelungen verlangen es dabei unter anderem, dass unsere Gäste im Voraus reservieren, wir die Personalien aller Gäste erfassen, die Gäste einen Tisch zugewiesen bekommen und dann an diesem bedient werden. Abstände müssen eingehalten werden.
   Zum anderen besteht die Möglichkeit, eine Art „Kioskbetrieb“ aufzunehmen. Hierbei verlangen es die gesetzlichen Regelungen, dass das Erworbene nicht auf dem Gelände des Wanderheims verzehrt wird.

Beide Möglichkeiten wurden von uns intensiv diskutiert. Wir haben verschiedene Ideen zur Umsetzung durchgespielt. Schweren Herzens haben wir den Entschluss gefasst, im Moment keine der beiden Möglichkeiten anzubieten. Die Hütte bleibt daher bis auf Weiteres geschlossen.

Die zuerst genannte Option ist für uns bereits aus personellen Gründen nicht möglich. Um die Vielzahl an Gästen, die nach einer Wiedereröffnung zu erwarten ist, zu bewirten, wären mehrere bedienende Personen von Notwendigkeit. Zusätzlich wäre ein Platzanweiser bzw. eine Platzanweiserin sowie ein komplettes Küchen- und Thekenteam nötig. Auf so viele Personen können wir nicht zurückgreifen. Die Bewirtung des Wanderheims wird ausschließlich von ehrenamtlichen Helfer*innen geleistet. Bereits in normalen Zeiten ist es nicht immer einfach, genügend Personen für einen Hüttendienst zu finden. Aktuell ist dies aus verschiedenen Gründen noch schwerer.

Die „Kioskbetrieb-Option“ schließen wir aus, da sich niemand zum Verzehr des Erworbenen auf unserem Gelände aufhalten darf. Wir sehen uns nicht dazu in der Lage, sicherzustellen, dass sich Gäste nicht auf unserem Gelände aufhalten. Gleichzeitig stehen wir jedoch diesbezüglich in der Verantwortung. Außerdem verliert der Hüttenbesuch hierbei all seinen Charme und Reiz.

(...)

Information
Die seit dem 13. Mai dieses Jahres verbindliche „Handreichung Gastgewerbe - Hygiene- und Schutzmaßnahmen Gastronomie und Beherbergung“ ist einzusehen auf der Internetseite https://corona.rlp.de/.

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Autor:

Werner G. Stähle aus Hauenstein

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