Kleine Feier am Jahrestag 22. August vor dem Karlsruher Schloss
200 Jahre Badische Verfassungsurkunde
Tradition. Vor 200 Jahren, am 22. August 1818, unterzeichnete der damalige Großherzog Karl von Baden die erste badische Verfassungsurkunde. Im 19. Jahrhundert wurden Jubiläen dazu mit großen Veranstaltungen von Städten sowie Bürgern gefeiert.
In dieser Tradition laden „Badische Heimat“, „Landesvereinigung Baden in Europa“, „Karlsruher Bürgerwehr“ – in Verbindung mit der Stadt Karlsruhe – zu einer kleinen Feier am Mittwoch, 22. August 2018, ab 12 Uhr auf dem Schlossplatz Karlsruhe ein.
Nach der Begrüßung durch Karlsruhes Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup und seiner von Böllerschüssen durch die Bürgerwehr begleiteten Proklamation der wichtigsten vier Verfassungsparagraphen (beispielsweise Grundrechtegarantien und liberales Wahlrecht) folgt die szenische Darbietung des Stücks „Die leichteste Todesstrafe“. Nach den Kalendergeschichten von Johann Peter Hebel hat der Karlsruher Literaturwissenschaftler Prof. Dr. Jan Knopf den Text erarbeitet, Regie geführt und spielt auch selber mit. Dann folgen das Absingen des Badner-Lieds sowie ein Luftballon-Weitflug-Wettbewerb für Kinder.
Die Ballons der jungen Teilnehmer sollen die seinerzeit revolutionären und demokratischen Ideen der Badischen Verfassung in die Welt tragen. (rh)
Infos: www.lv-baden.de
Autor:Jo Wagner |
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