Bessere Bezahlung für Einstiegsamt im mittleren Dienst der Polizei
Zur Stärkung des Personals hat das Land das Einstiegsamt im mittleren Dienst der Polizei auf die Besoldungsgruppe A 8 angehoben. Das ist ein Zeichen der Wertschätzung für die Arbeit der Polizistinnen und Polizisten im mittleren Dienst.
„Die Menschen in Baden-Württemberg leben sicher und sie dürfen sich auch sicher fühlen. Das ist vor allem ein Verdienst unserer Polizistinnen und Polizisten. Als Innenminister ist es mir ein Herzensanliegen, für unsere Polizistinnen und Polizisten die bestmöglichen Bedingungen zu schaffen. Das ist unser Weg in Baden-Württemberg: Wir machen die Polizei jeden Tag ein Stück besser und stärken unsere Polizei mit mehr Personal, besserer Ausrüstung und den notwendigen rechtlichen Möglichkeiten. Einen weiteren Schritt auf diesem Weg sind wir jetzt wieder gegangen: Zukünftig werden die Beamtinnen und Beamten des mittleren Polizeivollzugsdienstes nach dem erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung direkt als Polizeiobermeisterinnen und Polizeiobermeister in die Besoldungsgruppe A 8 eingestellt“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.
Anhebung ist Zeichen der Wertschätzung
„Bislang starteten Beamtinnen und Beamte des mittleren Polizeivollzugsdienstes als Polizeimeisterinnen oder Polizeimeister in der Besoldungsgruppe A7 in ihr Berufsleben. Alle bereits eingestellten Polizeimeisterinnen und Polizeimeister wurden bereits zum Jahreswechsel zur Polizeiobermeisterin beziehungsweise zum Polizeiobermeister befördert. Die Abschaffung von A 7 für den Polizeivollzugsdienst war mir ein persönliches Anliegen und ich bin froh, dass wir das nun realisieren konnten. Es soll insbesondere auch ein Zeichen der Wertschätzung für die Arbeit unserer Polizistinnen und Polizisten im mittleren Dienst sein“, zeigte sich Innenminister Thomas Strobl äußerst zufrieden.
Zum Beispiel beginnt die frisch eingestellte Erika Musterfrau, 21 Jahre alt, ledig und ohne Kinder, als Beamtin des mittleren Polizeivollzugsdienstes im Streifendienst beim Polizeipräsidium Stuttgart nun mit monatlich rund 2.850 Euro (brutto, ohne Zuschläge für Nacht- Sontags- und Schichtdienst). Bislang verdiente sie monatlich rund 2.710 Euro brutto.
Ziel aus dem Koalitionsvertrag erreicht
Seit der letzten Legislaturperiode hat das Innenministerium Baden-Württemberg das Ziel verfolgt, A 8 zum Eingangsamt im mittleren Polizeivollzugsdienst zu machen. Zum Jahresbeginn 2022 ist dieses im Koalitionsvertrag vereinbarte Ziel nun vollständig erreicht. „Die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag ist umgesetzt. Die ohnehin hohe Attraktivität des Polizeiberufs wird damit weiter gesteigert und wir bleiben auch im Vergleich mit Arbeitgebern der freien Wirtschaft für junge Leute attraktiv und interessant“, so Innenminister Thomas Strobl weiter: „Ich bin dem Landtag als Haushaltsgesetzgeber äußerst dankbar, dass er Ende Dezember die zuletzt noch erforderlichen 228 Stellenhebungen in die Besoldungsgruppe A8-Polizeiobermeisterin/Polizeiobermeister bewilligt hat.“ Das Land Baden-Württemberg investiert dazu jährlich rund eine Dreiviertelmillion Euro zusätzlich in die Sicherheit der Menschen im Land.
Damit sind seit dem Amtsantritt von Thomas Strobl als Innenminister im Jahr 2016 nahezu 1.000 Stellenhebungen von A7-Polizeimeisterin/Polizeimeister nach A8-Polizeiobermeisterin/Polizeiobermeister zu verbuchen.
Quelle: Pressemitteilung Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen
Junge Polizeibeamtinnen und -beamte. Quelle: Polizei Baden-Württemberg
Autor:Seniorenverband öD BW Regionalverband Karlsruhe aus Karlsruhe |
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