Unbegleitete Minderjährige: „Zu viele haben falsche Angaben zum Alter gemacht“
Altersbestimmung: Land setzt neue Eckpunkte
Region. Wie alt ist ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling? Die bisherige Vorgehensweise der verschiedenen Ämter hat in den vergangenen Monaten zu teils heftigen Diskussionen geführt, nicht erst seit dem tragischen Tötungsdelikt in Kandel.
Dort hatte der mutmaßliche Täter angegeben, 15 Jahre alt zu sein – doch Untersuchungen haben ergeben, dass er deutlich älter ist. Baden-Württemberg will künftig eine zentrale Altersbestimmung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern durchführen: „Das bisherige System der Altersfeststellung hat nicht zuverlässig funktioniert“, erklärte Innenminister Thomas Strobl vergangene Woche.
Zum Beispiel hätten Ermittlungen des Landeskriminalamts in Mannheim ergeben, dass von 20 straffälligen angeblichen minderjährigen Ausländern 19 falsche Angaben zum Alter gemacht hatten! Ihr tatsächliches Alter lag zwischen 18 und 28 Jahren! „Es geht nicht an, dass jemand, der hier in diesem Land um Schutz bittet, diesen Staat über seine Identität und über sein Alter belügt“, so Innenminister Strobl deutlich: „Das nehmen wir nicht tatenlos hin!“
Das Heidelberger Ankunftszentrum habe Modellcharakter für ganz Deutschland. Diese hohe Fachkompetenz möchte das Land ab sofort für die Altersbestimmung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern nutzen. „Dort werden künftig alle Personen zentral auf Identität und Alter mit hoher Expertise geprüft“, so Strobl.
Keine Frage: Unbegleitete minderjährige Ausländer brauchen Schutz - und die Jugendhilfe leistet ihren Beitrag zur Integration dieser jungen Menschen – aber es gibt leider auch immer wieder schwarze Schafe, die das System ausnutzen wollen. „Dem schieben wir einen Riegel vor. Mit dem neuen Verfahren zur Altersfeststellung geben wir Jugendämtern und Ausländerbehörden eine Hilfestellung an die Hand und werden alle verfügbaren Methoden der Altersfeststellung zusammenführen und bestmöglich nutzen“, erklärte Integrationsminister Manfred Lucha.
Ausländische Kinder und Jugendliche, die unbegleitet nach Deutschland eingereist sind, werden künftig unverzüglich in das Ankunftszentrum in Heidelberg gebracht. Dort werden die Kinder und Jugendlichen innerhalb eines Tages registriert, erkennungsdienstlich behandelt und ihr Alter festgestellt – auch durch ärztliche und gerichtsmedizinische Untersuchungen zur Altersfeststellung – auch durch Röntgenuntersuchungen.
Die Ansage dabei ist klar: Weigert sich ein unbegleiteter minderjähriger Ausländer, an der Untersuchung mitzuwirken, können die Ausländerbehörden ärztliche Maßnahmen zur Altersfeststellung anordnen und durchsetzen. „Für den Fall, dass sich ein Ausländer weigert, an der Bestimmung seines Alters mitzuwirken, ist das für die Behörden Anlass zu der Annahme, dass der Betroffene in Wahrheit volljährig ist“, so die beiden Minister deutlich. (yb)
Autor:Jo Wagner |
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