Karlsruhe "räumt" etwas auf
Ausweisung von Abstellplätzen für E-Tretroller in der Innenstadt abgeschlossen

Auch wenn es nicht immer funktioniert: Wie hier am Bahnhof weisen auch in der Innenstadt Verkehrszeichen und Markierungen auf die Abstellflächen für E-Tretroller hin. | Foto: Stadt Karlsruhe, Monika-Müller Gmelin
  • Auch wenn es nicht immer funktioniert: Wie hier am Bahnhof weisen auch in der Innenstadt Verkehrszeichen und Markierungen auf die Abstellflächen für E-Tretroller hin.
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Karlsruhe. Seit 2019 gibt es ein Verleihsystem für Elektrokleinstfahrzeuge in Karlsruhe. Derzeit sind in Karlsruhe drei Anbieter aktiv auf dem Markt. Vor allem im Bereich des Hauptbahnhofes und in der Innenstadt werden eine Vielzahl an E-Tretrollern abgestellt und auch wieder ausgeliehen. Im Frühjahr wurden am Bahnhof erste Abstellflächen für E-Tretroller ausgewiesen, bis Ende Juni folgten fünf weitere Flächen in der Innenstadt. Die Umsetzung der Abstellflächen ist derzeit abgeschlossen. Diese sind mit Verkehrszeichen und Markierungen gekennzeichnet.

Gefragte Mobilität
Viele Nutzer verwenden diese Form von Mikromobilität, um zum Beispiel zum Hauptbahnhof oder zu anderen Orten zu gelangen (sogenannte „letzte Meile“). Auch in der Innenstadt gibt es eine Vielzahl von Zielen, die für Nutzer interessant sind. Ein Problem an diesen Hotspots war die gehäufte und ungeordnete Abstellung der Fahrzeuge. "So wünschenswert die Nutzung neuer Mobilitätsformen ist, müssen doch für alle Verkehrsteilnehmer die gleichen Sorgfalts- und Rücksichtspflichten sowohl beim Führen als auch beim Abstellen von Fahrzeugen gelten", so Bürgermeister Dr. Albert Käuflein: "Mit der Ausweisung von definierten und zugeordneten Abstellflächen für E-Tretroller an bekannten Hotspots soll wildem Abstellen wirksam begegnet werden.“

Positive Erkenntnis nach Reallabor
Abstellflächen für E-Tretroller wurden erstmalig mit positiver Resonanz im Rahmen eines Reallabors in der Karlstraße erprobt. Ordnungs- und Bürgeramt, Stadtplanungs- und Tiefbauamt haben aufgrund der positiven Erkenntnisse im Anschluss daran nach geeigneten Bereichen für Abstellflächen im Stadtgebiet gesucht und mögliche Flächen geprüft. Begonnen wurde mit der Ausweisung der Flächen am Hauptbahnhof. Insgesamt gibt es fünf Flächen auf der Nordseite und eine auf der Südseite des Hauptbahnhofs. Aufgrund der Baustellensituation auf der Südseite bleibt es dort zunächst bei einer Abstellfläche.

Es gelten Regeln
Die in der Innenstadt liegenden Abstellflächen sind im Laufe der Monate Mai und Juni dieses Jahres umgesetzt worden. Die Flächen liegen in der Innenstadt im Nahbereich der Fußgängerzone Kaiserstraße (Zähringerstraße und Zirkel) sowie im Bereich zwischen Ettlinger-Tor-Center und Erbprinzenstraße. Bürgermeister Käuflein weist bei der Nutzung von E-Tretrollern eindringlich auf folgende Regelung hin, gegen die immer wieder verstoßen wird: „Die für Radler gesperrte Fußgängerzone in der Kaiserstraße und der Marktplatz sind auch für E-Tretroller verbotene Zone, dürfen nicht befahren werden.“

Abstellen knapp außerhalb der Flächen nicht möglich
Um die neuen Parkflächen gibt es einen Radius von 100 Metern, in dem E-Tretroller nicht abgestellt werden dürfen. Dieser Radius ist in den Apps der Anbietenden hinterlegt, sodass ein Abstellen im betreffenden Bereich außerhalb der Abstellflächen nicht möglich ist. Die App erkennt aufgrund der GPS-Ortung, dass der E-Tretroller in einer hierfür nicht vorgesehenen Fläche abgestellt wird (sogenanntes „Geofencing“).

Außerhalb des Radius dürfen die E-Tretroller wie bisher auch im Free-Floating-System abgestellt werden, solange diese ordnungsgemäß (insbesondere unter Einhaltung der bereits bestehenden Verbotszonen und der Sicherstellung einer Restgehwegbreite von 1,60 Metern) abgestellt werden. Bezüglich der Flächengröße wurde versucht, gut positionierte und ausreichend große Flächen zu finden, in denen die E-Tretroller abgestellt werden können. Hierbei ist nicht jede Fläche genau gleich groß, sondern je nach Einzelfall an die örtlichen Gegebenheiten angepasst. Die Fläche ist für alle Anbietenden bestimmt, es gibt kein Vorrecht eines Anbietenden auf eine Fläche.

Infos zu Sharing-Angeboten in Karlsruhe unter https://www.karlsruhe.de/mobilitaet-stadtbild/mobilitaet/sharing-angebote

Autor:

Jo Wagner

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