Silvester in Karlsruhe
Böllerfrei ins neue Jahr in bestimmten Bereichen
Karlsruhe. Silvester ist etwas ganz Besonderes. Man lässt das alte Jahr Revue passieren und begrüßt mit Vorfreude und Spannung all das, was im neuen Jahr kommen wird. In der Karlsruher Innenstadt gibt es auch zu diesem Jahreswechsel familiengerechte, böllerfreie Alternativen, um ins neue Jahr zu starten. Auch in diesem Jahr gilt auf dem Schlossplatz und dem Marktplatz ein Böllerverbot. "Wir laden Besucherinnen und Besuchern jeden Alters herzlich dazu ein, auf beiden Plätzen ein fröhliches und böllerfreies Hineinfeiern in das neue Jahr zu erleben. Wir freuen uns, dass wir mit dem Riesenrad auf dem Marktplatz eine weitere Attraktion in der Silvesternacht bieten können!", so der für die Sicherheit in Karlsruhe verantwortliche Bürgermeister Dr. Albert Käuflein.
Programm vor dem Karlsruher Schloss
Auch der Veranstaltungsbereich der Stadtwerke WINTERZEIT ist in der böllerfreien Zone inbegriffen und ist in der Silvesternacht bis 1 Uhr morgens geöffnet. So bietet sich die Möglichkeit, auf der Rollschuhbahn, den Stockbahnen oder mit dem Genuss der Gastronomie ins neue Jahr zu starten. Das Angebot wird durch das Riesenrad auf dem Marktplatz ergänzt. Um Mitternacht läutet zusätzlich das Glockenspiel im Rathaus mit der Europahymne "Ode an die Freude" von Ludwig van Beethoven, dem "Hallelujah" von Georg Friedrich Händel und dem "Pomp and Circumstance-Marsch" den Jahreswechsel ein.
"Seit vielen Jahren wird von der Karlsruher Bevölkerung an Silvester eine böllerfreie Veranstaltungszone in der Karlsruher Innenstadt gewünscht. Erstmals konnte dieser Wunsch zum Jahreswechsel 2019/2020 umgesetzt werden. Nach der Corona-Pandemie konnte die böllerfreie Veranstaltungszone letztes Jahr erneut stattfinden. Im Anschluss haben uns viele positive Rückmeldungen erreicht", erläutert Maximilian Lipp, der Leiter des Karlsruher Ordnungs- und Bürgeramtes. "Daher gehen Stadt und Polizei davon aus, dass die wiederholte Umsetzung dieses Wunsches von der Karlsruher Bevölkerung positiv angenommen wird", so Lipp weiter.
Böllern ist grundsätzlich nicht überall erlaubt
In den Bereichen des Schlossplatzes und des Marktplatzes besteht bereits per Bundesrecht ein Abbrennverbot für Feuerwerkskörper. Demnach ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen als auch an brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen nach der ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) verboten. Hierunter fallen unter anderem der Marktplatz mit der Evangelischen Stadtkirche und der unmittelbaren Nähe zur Kleinen Kirche als auch der Schlossplatz mit dem historischen Schloss und der Veranstaltungsfläche WINTERZEIT. Ebenfalls zu beachten ist, dass nach Bundesrecht das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern sowie Kinder- und Altenheimen verboten ist.
Um über die böllerfreien Zonen zu informieren, werden die Besucherinnen und Besucher im Bereich der Zugangswege zu den beiden Plätzen durch großflächige Hinweisschilder und zusätzlich über die digitalen Anzeigetafeln auf der Südtangente sowie im Innenstadtbereich deutlich auf das Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern hingewiesen. Einsatzkräfte des Kommunalen Ordnungsdienst und des Polizeivollzugsdienstes werden vor Ort sein und auf die Einhaltung des Abbrennverbotes achten. "Dort wo das Böllern erlaubt ist, ist besondere Sorgsamkeit geboten", appelliert Maximilian Lipp für einen verantwortungsvollen Umgang mit Feuerwerksköpern. Jedes Jahr werden die Folgen von unsachgemäßem Umgang mit Feuerwerk in den Notaufnahmen der Krankenhäuser sichtbar. Auch die Feuerwehr verzeichnet ein erhöhtes Aufkommen von Einsätzen unter anderem aufgrund von Bränden in der Silvesternacht.
Rücksicht auf die Natur nehmen
Feuerwerksbegeisterte bittet die Stadtverwaltung beim Entzünden von Feuerwerkskörpern Rücksicht auf die Natur zu nehmen. Das Feuerwerk sollte mindestens tausend Meter Abstand zu Schutzgebieten und Grünanlagen haben, in denen sich Wildtiere befinden. In Naturschutzgebieten und Natura 2000-Gebieten ist Feuerwerk verboten. Das Verursachen von Lärm oder Luftverunreinigungen ist gemäß Schutzgebietsverordnung zumeist nicht erlaubt. Auch in Landschaftsschutzgebieten, die vor allem dem Schutz von Eigenart, Vielfalt und Schönheit der Landschaft dienen, sind Feuerwerke nur zulässig, wenn die Natur nicht geschädigt wird. Handlungen, die eine solche Wirkung haben können, bedürfen in der Regel einer vorherigen Erlaubnis der Naturschutzbehörde.
Zudem gelten auch artenschutzrechtliche Vorschriften. Das Zünden von Feuerwerk verursacht nicht nur bei Haustieren, sondern auch bei Wildtieren enormen Stress – und das in einer besonders sensiblen Zeit. Denn im Winter ist Futter schwerer zu finden und die Wildtiere müssen mit ihrer Energie haushalten. Sie werden aufgeschreckt, können Lärm und Lichtreflexe nicht zuordnen und geraten in Panik. Daher sollte Feuerwerk nie in der Nähe von Wäldern gezündet werden. In öffentlichen Grünanlagen sammeln sich viele Vögel und andere Tiere zur Nacht- und Winterruhe, genauso wie in Gärten oder auf Bäumen und im Gebüsch. Auch Seeufer und die offene Feldflur sind keine geeigneten Orte für das Silvester-Feuerwerk.
Autor:Jo Wagner |
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