Vier Universitäten aus Baden-Württemberg erringen begehrten Exzellenztitel
KIT ist wieder eine "Exzellenz-Uni"
Karlsruhe. Die mit Spannung erwartete Auswahl der deutschen "Exzellenzuniversitäten" ist getroffen: In Baden-Württemberg dürfen sich die Universitäten Heidelberg, Konstanz und Tübingen sowie das KIT Karlsruhe mit dem prestigeträchtigen Titel schmücken. „Das ist ein großartiger Tag. Damit ist Baden-Württemberg Deutschlands Wissenschaftsstandort Nummer eins“, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer am Freitag in Bonn. Mit vier von bundesweit elf "Exzellenzuniversitäten" ist Baden-Württemberg das mit Abstand erfolgreichste Bundesland.
Die vier Exzellenzuniversitäten werden jährlich mit jeweils rund 15 Millionen Euro vom Bund und vom Land Baden-Württemberg unterstützt. Das Neue: Diese Exzellenzuniversitäten können nun dauerhaft gefördert werden. „Das ist eine großartige Bestätigung für die universitäre Spitzenforschung in Baden-Württemberg. Wir sind sehr stolz und dürfen uns sehr glücklich schätzen, diese Universitäten in unserem Land zu haben“, sagte Bauer.
In der harten Konkurrenz des Exzellenzwettbewerbs bis zum Ende dabei gewesen zu sein, sei auch für die Universitäten in Stuttgart und Freiburg, die nun leider nicht zum Zug kommen, eine ganz große Auszeichnung, betonte Bauer. Für die beiden sei es hart, sagte Bauer: „Aber alle sechs Anträge waren exzellent. Alle unsere Universitäten haben ihre enorme Forschungsstärke und einen großartigen Teamgeist ihrer Forscherinnen und Forscher unter Beweis gestellt.“ Der Wettbewerb sei harte Arbeit gewesen und habe in noch nie dagewesener Weise die Kräfte jeder einzelnen Universität gebündelt. „Das waren wahrlich Spitzenleistungen für unsere Spitzenforschung im ganzen Land.“
Dauerhaft jährlich 15 Millionen Euro Förderung
Im April 2017 hatten 63 Universitäten aus 16 Bundesländern ursprünglich 195 Clusterskizzen eingereicht. Nach dem zweistufigen Auswahlprozess werden seit Anfang des Jahres bundesweit 57 Exzellenzcluster von 34 Universitäten aus 12 Ländern gefördert. Nur Universitäten, die mindestens zwei Cluster einwerben konnten, dürften sich um den Exzellenz-Titel bemühen. Die nun elf ausgewählten Exzellenzuniversitäten werden ab November 2019 gefördert. „Viel wichtiger als die Förderhöhe ist allerdings das mit dem Titel verbundene Renommee, das zu einer hohen Attraktivität für die weltweit besten Forschungspartner und für Studierenden führt“, sagte Bauer.
Erkennbar gestiegene Leistungsdichte im Wettbewerb
Bauer lobte den Wettbewerb. Leistungsdichte sowie Qualität des Bewerberfeldes habe im Laufe der Wettbewerbe immer weiter zugenommen. Das sei auch sehr gut so, schließlich sei es das Ziel der Exzellenzstrategie gewesen, den Wissenschaftsstandort Deutschlands nachhaltig zu stärken und die internationale Wettbewerbsfähigkeit weiter zu fördern.
Ausgezeichnet
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Karlsruher Institut für Technologie KIT, Universität Konstanz und Eberhard-Karls-Universität Tübingen
Infos: Weitere Informationen zur Exzellenzstrategie
Im Juni 2016 haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung gemäß Artikel 91b Absatz 1 GG zur Förderung von Spitzenforschung an Universitäten geschlossen und die Programmziele und Verfahrensgrundsätze festgelegt. Die Umsetzung des Programms erfolgt über ein wissenschaftsgeleitetes Verfahren, das vom Wissenschaftsrat (WR) und der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) in zwei Förderlinien gemeinsam durchgeführt wird: Die Förderlinie Exzellenzcluster zielt auf die projektförmige Förderung international wettbewerbsfähiger Forschungsfelder in Universitäten bzw. Universitätsverbünden. Zuständig für das Verfahren ist die Deutsche Forschungsgemeinschaft. Bereits am 27. September 2018 wurde in der Exzellenzkommission entschieden, 57 Exzellenzcluster an 34 Universitäten in 12 Ländern zu fördern, womit die Grundlage für die Förderlinie Exzellenzuniversitäten gelegt war. Diese dient der „dauerhaften Stärkung der Universitäten als Institution bzw. einem Verbund von Universitäten und dem Ausbau ihrer internationalen Spitzenstellung in der Forschung. Neu ist, dass die Exzellenzuniversitäten nunmehr dauerhaft gefördert werden können. Eine Voraussetzung dafür ist das positive Abschneiden bei regelmäßig stattfindenden Evaluationen durch den Wissenschaftsrat sowie die erfolgreiche Einwerbung von mindestens zwei Exzellenzclustern bzw. mindestens drei Exzellenzclustern (bei einem Universitätsverbund) in der nächsten Ausschreibungsrunde im Jahr 2026.
Wer hat entschieden?
Alle Förderentscheidungen werden von der Exzellenzkommission getroffen, die sich aus dem Expertengremium und den für Wissenschaft zuständigen
Ministerinnen und Ministern, Senatorinnen und Senatoren des Bundes und der Länder zusammensetzt. Die Exzellenzkommission entscheidet auf Basis der Empfehlungen des Expertengremiums über die Förderung von Exzellenzclustern und Exzellenzuniversitäten. Das internationale Expertengremium besteht aus insgesamt 39 in der Forschung auf verschiedenen Wissenschaftsgebieten ausgewiesenen Expertinnen und Experten, die auch über langjährige Erfahrungen im Ausland, im Hochschulmanagement, in der Lehre oder in der Wirtschaft verfügen. In der Förderlinie Exzellenzuniversitäten vergleicht das Gremium die von Gutachterinnen und Gutachtern bei Ortsbesuchen erarbeiteten Bewertungen der Anträge und leitet daraus Empfehlungen für die Exzellenzkommission ab. In der Exzellenzkommission führen die stimmberechtigten Mitglieder des Expertengremiums und die sechzehn Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder jeweils eine Stimme. Die Bundesministerin führt sechzehn Stimmen. Für Entscheidungen über Exzellenzuniversitäten und Exzellenzverbünde sind eine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Expertengremiums sowie eine Mehrheit von mindestens 25 Stimmen der Ministerinnen und Minister des Bundes und der Länder erforderlich. Enthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen.
Weitere Informationen zur Finanzierung
Grundsätzlich werden die Fördermittel zu 75 Prozent vom Bund und zu 25 Prozent vom Sitzland getragen. Bund und Länder stellen insgesamt 533 Millionen Euro jährlich für das Programm Exzellenzstrategie zu Verfügung. Die baden-württembergischen Universitäten erhalten für die 12 eingeworbenen Cluster insgesamt ca. 528 Millionen Euro für die nächsten sieben Jahre (jährlich durchschnittlich ca. 6,3 Mio. EUR für jeden Cluster). Für die Förderung der Exzellenzuniversitäten stellen Bund und Länder jährlich rund 148 Millionen Euro zur Verfügung (75 Prozent vom Bund, 25 Prozent vom Sitzland).
Unterstützung durch das Land
Für die Ausarbeitung der Anträge der Exzellenzuniversitäten wurden zusätzlich je 500.000 Euro zu Verfügung gestellt. Um die positiven Wirkungen der Exzellenzinitiative langfristig zu sichern, stellt das Land den 25-prozentigen Sitzlandanteil für die Projekte der Exzellenzinitiative II dauerhaft den Universitäten zur Verfügung. Jährlich sind das bis zu 26,5 Millionen Euro. So können etwa die bewährten Strukturen der Graduiertenschulen weitergeführt werden. Diese Förderlinie gibt es nicht mehr in der Exzellenzstrategie.
Autor:Jo Wagner |
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