Baden-Württemberg
Landtag beschließt Anpassung von Besoldung und Versorgung

Der Landtag hat am 9. November 2022 das Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2022 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp-ÄG 2022) mit weiteren Änderungen beschlossen.

Die Verkündung des BVAnp-ÄG 2022 im Gesetzblatt ist für Ende November vorgesehen. Das Gesetz tritt mit Ausnahme der Beihilfeneuregelungen zum 1. Dezember 2022 in Kraft. Zu diesem Zeitpunkt werden auch die Gehälter der Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsbezüge um 2,8 Prozent angehoben. Die neuen Beihilferegelungen treten zum 1. Januar 2023 in Kraft.

Immer mehr Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, insbesondere die der unteren Besoldungsgruppen, beklagen sich über eine zu geringe Bezahlung und damit verbunden über mangelnde Wertschätzung. Vor diesem Hintergrund bewertet der BBW die Maßnahmen überwiegend positiv, mit denen das Land jetzt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation umsetzt. Die mit dem 4-Säulen-Modell einhergehenden Ämteranhebungen, die Rücknahme der durch das Haushaltsbegleitgesetz 2013/2014 abgesenkten Beihilfebemessungssätze sowie die Erhöhung der kinderbezogenen Familienzuschläge seien gut und richtig, teilte der BBW mit. Unbefriedigend hingegen sei, dass der höhere Dienst und die Beförderungsämter des gehobenen Dienstes von den Neuregelungen kaum profitierten. Hier bestehe Nachholbedarf.

Insgesamt bewertete der BBW die jetzt beschlossenen Maßnahmen als einen Schritt in die richtige Richtung, dem aber weitere folgen müssten. Zugleich kritisiert der Verband aber auch, dass sich die mit dem 4-Säulen-Modell verbundenen Änderungen an der untersten Grenze dessen orientieren, was angesichts der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gerade noch unter „rechtskonform“ einzuordnen sei. Das könnte sich allerdings ändern, wenn mit dem zum 1. Januar 2023 anvisierten Bürgergeld die bisherigen Regelsätze der Grundsicherung steigen. Unabhängig davon wäre es aber nach Auffassung des BBW schon jetzt angemessen gewesen, die Alimentation nicht nur „gerade so“ verfassungskonform zu gestalten, sondern sie darüber hinaus deutlich zu verbessern.

Quelle: 17. November 2022 dbb aktuell

Autor:

Seniorenverband öD BW Regionalverband Karlsruhe aus Karlsruhe

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