"Kriminelle Organisationsstrukturen"
Karlsruhe verbietet Straßenprostitution
Karlsruhe. Die Stadt erlässt ein - auf sechs Monate befristetes - Verbot der Straßenprostitution für das gesamte Stadtgebiet. Die ab Freitag, 21. März, geltende Allgemeinverfügung basiert auf dem Prostituiertenschutzgesetz. Die Entscheidung wird inhaltlich mit den Erkenntnissen, die das Polizeipräsidium Karlsruhe rund um die im Januar 2025 erfolgten Ermittlungs- und Festnahmemaßnahmen übermittelt hat, begründet. Im Kampf gegen den internationalen Menschenhandel und Zwangsprostitution hatten...