Künstliche Intelligenz (KI)
Marvi legt SPD-Position im Bundestag fest
Die SPD-Bundestagsfraktion hat gestern eine einheitliche Position zur anstehenden Regulierung der Künstlichen Intelligenz (KI) festgelegt. Der Schritt ist das Ergebnis einer Initiative des Karlsruher Bundestagsabgeordneten Parsa Marvi.
Insgesamt 12 Punkte umfasst das aktuelle Positionspapier, das heute auf der Fraktionssitzung der SPD-Bundestagsfraktion beschlossen wurde. Unter dem Titel Der Artificial Intelligence Act: Regulierung für vertrauenswürdige KI legen sich die Sozialdemokrat:innen im Deutschen Bundestag auf eine einheitliche Haltung zum Umgang mit Technologien der Künstlichen Intelligenz (KI) fest. Die Federführung bei der Erarbeitung des Papiers hatte der Karlsruher Bundestagsabgeordnete Parsa Marvi inne, der seine Fraktion im Digitalausschuss des Bundestages vertritt und dort als Berichterstatter hauptverantwortlich für den Bereich Regulierung Künstlicher Intelligenz ist.
„Ich bin sehr erleichtert, dass wir in der Fraktion zu einer einheitlichen Position gekommen sind. Denn KI-basierte Technologien sind für die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandortes ein wichtiger Schlüsselfaktor; wir brauchen daher eine zuverlässige Regulierung“, betont der SPD-Politiker und ergänzt: „Wir müssen sicherstellen, dass KI grundsätzlich vertrauenswürdig ist. Die Voraussetzung ist, dass die anstehende Regulierung den Stempel unserer demokratischen Grundwerte trägt. Wir beobachten den Versuch einer Verwässerung des Hochrisikobereichs auf EU-Ebene; es ist deshalb besonders wichtig, dass wir mit einer Stimme sprechen.“
Für die derzeit auf EU-Ebene verhandelte KI-Verordnung (Artificial Intelligence Act; kurz: AIA) sieht das Positionspapier vor, dass es rote Linien beim Einsatz von KI-Technologien geben soll. So etwa wird der Einsatz von Social Scoring-Modellen, Emotionserkennung oder biometrischer Erkennung im öffentlichen Raum ausgeschlossen. Grundsätzlich wollen die Sozialdemokrat:innen einer Verwässerung des Hochrisikobereichs – also einem Abbau der Hürden bei KI-Anwendungen, die etwa in die Grund- und Persönlichkeitsrechte der Menschen eingreifen, oder Diskriminierung und Manipulation begünstigen – entgegentreten. Zudem sieht das Papier Transparenz- sowie Kennzeichnungspflichten und unabhängige Prüfungen vor.
Mit dem Artificial Intelligence Act (AIA) entsteht in Brüssel gegenwärtig ein Rechtsrahmen, der erstmalig EU-weite Standards für vertrauenswürdige KI formuliert. Fundament der Verordnung ist der sogenannte risikobasierte Ansatz: Er unterteilt KI-Anwendungen nach dem Risiko, das sie für Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte darstellen. Aus der Einstufung ergeben sich jeweils unterschiedliche Anforderungen für Entwicklung und Einsatz von KI-Anwendungen in der EU.
Am 6. Dezember 2022 hat der EU-Ministerrat seinen gemeinsamen Standpunkt zum Verordnungsentwurf der Kommission vom April 2021 veröffentlicht. Im europäischen Parlament halten die Diskussionen zu einer gemeinsamen Position an.
Autor:Daniel Daniel Cornicius aus Karlsruhe |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.