Einkommensrunde Bund und Kommunen
Tarifverhandlungen für öffentlichen Dienst gescheitert

Keine Einigung ohne nachhaltigen Inflationsausgleich: Tarifverhandlungen für öffentlichen Dienst gescheitert – Schlichtung angerufen
„Die Arbeitgebenden haben es nicht verstanden“, sagte dbb Chef Ulrich Silberbach nach dem Abbruch der dritten Verhandlungsrunde mit Bund und Kommunen am 30. März 2023 in Potsdam. Letztere haben mittlerweile die Schlichtung angerufen.
„Bund und Kommunen respektieren die Sorgen und Nöte ihrer Beschäftigten nicht. Und sie schätzen Frustration und Entschlossenheit der Kolleginnen und Kollegen falsch ein. Nur so ist zu erklären, dass sie uns hier wieder kein wirklich verbessertes Angebot vorgelegt haben. Das war zu wenig Bewegung in den wichtigen materiellen Fragen. Wir müssen Reallohnverluste verhindern und brauchen einen nachhaltigen Inflationsausgleich. Das war von Anfang an klar. Nach jetzigem Stand der Dinge sind die Arbeitgebenden dazu nicht bereit. Die Verhandlungen sind damit gescheitert. Jetzt stehen Schlichtung oder Urabstimmung und Vollstreik im Raum. Wir haben in den letzten Wochen gezeigt, dass wir kampfbereit sind, wenn es sein muss“, machte Silberbach kurz nahc dem Abbruch der Verhandlungen deutlich.

Sollte es zum Vollstreik kommen, seien hierfür allein der Bund und die kommunalen Arbeitgebenden verantwortlich. Silberbach: „Wir haben in den Verhandlungen viele Runden gedreht und sind überhaupt nicht vorangekommen. Also müssen wir jetzt den Druck nochmal erhöhen und die Urabstimmung einleiten. Wenn Bund und Kommunen die Schlichtung anrufen, werden wir uns natürlich konstruktiv beteiligen. Wenn nicht, kann es ab Ende April überall im Land zu umfassenden Streikmaßnahmen im öffentlichen Dienst kommen. Ich bin überzeugt, der Ärger der Kolleginnen und Kollegen über die Ignoranz der Arbeitgebenden wird zu einer hohen Beteiligung bei der Urabstimmung und zu einer großen Streikbereitschaft führen. Leidtragende sind alle – Beschäftigte genauso wie Bürgerinnen und Bürger.“

Bund und Kommunen entschieden sich allerdings noch in der Nacht dafür, die Schlichtung anzurufen. Ein Schlichterspruch ist nicht verbindlich, sondern stellt einen Vorschlag dar, den Arbeitgebende und Gewerkschaften in einer weiteren Verhandlungsrunde erst noch annehmen müssen. Speziell zum Thema „Schlichtung“ wird der dbb zeitnah weitergehend informieren.

Hintergrund:

Vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) sind insgesamt über 2,5 Millionen Beschäftigte direkt oder indirekt betroffen: Fast 1,6 Millionen Arbeitnehmende des Bundes und der Kommunen und weiterer Bereiche, für die der TVöD direkte Auswirkungen hat, sowie Auszubildende (6.350 beim Bund, 56.300 bei den Kommunen), Praktikantinnen und Praktikanten sowie Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen und auch knapp 190.000 Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte, Anwärterinnen und Anwärter (16.885 beim Bund) sowie über 500.000 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger beim Bund, auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll. Mittelbar hat die Einkommensrunde auch Auswirkungen für weitere Bereiche des öffentlichen Dienstes (bspw. Bundesagentur für Arbeit, Deutsche Rentenversicherung).

Quelle: 30. März 2023 dbb aktuell

Autor:

Seniorenverband öD BW Regionalverband Karlsruhe aus Karlsruhe

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