Schwarzfahrer schädigen alle
Verkehrsbetriebe lockern die Regelung bei "Erschleichen von Leistungen"

Die Entwerter sind zwar in den Bahnen "außer Betrieb", das bedeutet aber nicht, dass man keine Fahrkarte mehr braucht! | Foto: Archiv www.jowapress.de
  • Die Entwerter sind zwar in den Bahnen "außer Betrieb", das bedeutet aber nicht, dass man keine Fahrkarte mehr braucht!
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Region. Der Aufsichtsrat der Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) hat in seiner Sitzung vor einer Woche eine Neuregelung zum Umgang mit dem Thema Schwarzfahren im Stadtgebiet beschlossen. Bisher war es so geregelt, dass bei den VBK dann eine Anzeige wegen des "Erschleichens von Leistungen" erfolgte, wenn ein Fahrgast innerhalb von drei Jahren dreimal ohne einen gültigen Fahrschein angetroffen wurde.

Der Aufsichtsrat der VBK hat nun entschieden, dass dieser bisherige strafantragsrelevante Zeitraum von drei Jahren auf ein Jahr verkürzt wird. Dadurch bleibt der Straftatbestand zwar bestehen, "dessen Verfolgung wird im Vergleich zur bisherigen Regelung aber gelockert, da beispielsweise zwei Schwarzfahrten bereits nach 12 Monaten wieder als verjährt gelten", so die Verkehrsbetriebe in einer Meldung: "Weiterhin gilt selbstverständlich die grundsätzliche Regelung, dass jeder Fahrgast, der ohne gültigen Fahrschein in Bus und Bahn kontrolliert wird, bei jedem Vergehen ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 60 Euro zu entrichten hat."

Details zur neuen Regelung
Eine Anzeige gem. § 265a StGB erfolgt nach der Entscheidung des VBK-Aufsichtsrats ab sofort nur dann, wenn ein Fahrgast innerhalb von 12 Monaten nach der ersten Schwarzfahrt zwei Mal ohne einen gültigen Fahrschein angetroffen wird. Die Regelung bezieht sich also nicht auf das Kalenderjahr, in dem ein Fahrgast ohne Fahrschein unterwegs war, sondern auf den genannten 12-Monatszeitraum. Nach Ablauf dieser Frist bleiben die Beanstandungen zwar (DSGVO-konform) gespeichert, werden dann aber
nicht mehr als relevant für einen Strafantrag bewertet.

Die Neuregelung ändert nichts daran, dass es sich bei mehrmaligem Schwarzfahren um einen Straftatbestand handelt. Die neue Regelung bezieht sich vielmehr darauf, in welchem zeitlichen Kontext beziehungsweise nach welcher Häufigkeit an Fahrten ohne Fahrschein in diesem Zeitraum Strafantrag durch die VBK gestellt wird. Das Thema war aus dem Gemeinderat der Stadt Karlsruhe an den VBK-Aufsichtsrat zur Diskussion und Entscheidung übertragen worden.

Hintergrund
Für einige ist es ein Kavaliersdelikt, für die meisten ist es eine Straftat, auch aus Sicht des Baden-Württembergischen Städtetags: "Jeder, der schwarz fährt, tut dies auf Kosten desjenigen, der neben ihm sitzt und gezahlt hat!" Wer sich eine Fahrt ohne Ticket "in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten", so die Formulierung im Strafgesetzbuch, muss unter Umständen auch mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr rechnen, auch wenn kaum jemand ins Gefängnis deshalb kommt!

Über 160 Fahrscheinprüfer sind im Gebiet der Verkehrsbetriebe unterwegs, um mit Kontrollen das Schwarzfahren zu unterbinden! Schließlich entgehen Verkehrsbetrieben hohe Einnnahmen durch die Schwarzfahrer: Die Verkehrsbetriebe Karlsruhe rechteten einmal vor, dass eine "Schwarzfahrerquote" von etwa drei Prozent aktuell ein Einnahmeverlust von mehreren Millionen Euro ausmacht - und das trifft ein Unternehmen - besonders, wenn durch solch mehrheitliche Entscheidungen (25 zu 20, Stimmen von Linken, Grünen und SPD) wie vor geraumer Zeit im Gemeinderat Karlsruhe, Schwarzfahren nicht mehr als Straftat geahndet werden soll, die Hemmschwelle von notorischen Schwarzfahrern sinken könnte!

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Autor:

Jo Wagner

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