Oberverwaltungsgericht lehnt Klage des „BUND“ ab
War das ein Schritt Richtung zweite Rheinbrücke bei Karlsruhe?
Karlsruhe. Brücken-Befürworter atmen auf, Brücken-Gegner bekommen wohl Schnapp-Atmung: Im Streit um den Bau einer zweiten Rheinbrücke zwischen Karlsruhe und Wörth hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz eine Klage des „Bunds für Umwelt und Naturschutz“ (BUND) überwiegend abgelehnt, sie sei „nur teilweise begründet“, so das Gericht: „Der Planfeststellungsbeschluss des Landesbetriebs Mobilität für den Neubau einer zweiten Rheinbrücke zwischen Wörth und Karlsruhe ist nur insoweit rechtswidrig und nicht vollziehbar, als er die Errichtung der Rheinbrücke nicht nur als freitragendes Bauwerk, sondern auch als Pfeilerbrücke umfasst“, hieß es in der entsprechenden Presseinformation. Allerdings müsse beim Planfeststellungsbeschluss nachgebessert werden!
Einzige Rheinquerung mit Kapazität weit und breit
Im Übrigen gebe es gegen den Beschluss keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken. Der "BUND" hatte unter anderem argumentiert, Naturschutz und seltene Tierarten könnten durch eine zweite Rheinbrücke leiden, dazu würde die zusätzliche Brücke die täglichen Staus in diesem Bereich nicht vermeiden helfen, sondern lediglich verlagern. Betroffen von der einzigen Rheinquerung mit Kapazität weit und breit (die kleinen Fähren sind keine Alternative) sind zum Beispiel die Stadt Wörth - immerhin fahren über die Brücke aktuell rund 80.000 Fahrzeuge am Tag!
Wie zu erwarten war, hagelte es nach der Entscheidung Meldungen – für und dagegen: "Ein falsches Zeichen", so der "BUND Südpfalz". Aber die Entscheidung des OVG ist noch nicht das Signal zum Baubeginn, denn es gilt nur für den Abschnitt der Brücke in Rheinland-Pfalz – eben bis zur Landesgrenze. Aber auch gegen den badischen Teil des Projekts wird durch den „BUND“ geklagt - und auch die Stadt Karlsruhe hat Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss eingereicht. Ein Urteil wird dabei aber erst im kommenden Jahr erwartet.
Wirtschaft im Blick
Der Karlsruher IHK-Präsident Wolfgang Grenke appelliert an alle Beteiligten, nun zügig auf die Verwirklichung dieses wichtigen Infrastrukturvorhabens hinzuwirken. Die IHK Karlsruhe befürwortet die Entscheidung des Oberverwaltungsgericht Koblenz (OVG), auf dessen Grundlage die Umsetzung des Bauvorhabens „Zweite Rheinbrücke“ weiter vorangetrieben werden kann. „Dies ist seit langem der Wunsch der regionalen Wirtschaft, ebenso wie die Anbindung an die B 36“, so IHK-Präsident Grenke: „Der Bau der Brücke entspricht dem Willen eines großen Teils der Bevölkerung links und rechts des Rheins. Eine zweite Rheinbrücke würde die verkehrliche Situation entzerren. Tägliche Staus sind nicht nur eine hohe Belastung für betroffene Pendler und die heimische Wirtschaft, sondern auch für die Umwelt.“
Pendler im Blick
„Es ist ein eindeutiges Urteil pro 2. Rheinbrücke“, betonte auch Landrat Dr. Fritz Brechtel aus Germersheim: „Alle Menschen in unserer Region können sich freuen, insbesondere die Pendler, die täglich im Stau stehen.“ Die zweite Rheinbrücke, für die man sich schon seit Jahrzehnten einsetze, würde dringend gebraucht: „Mit diesem Urteil ist das Projekt 2. Rheinbrücke einen großen Schritt weiter gekommen“, so Brechtel: „Die Region braucht diese Brücke dringend!“ (red/ht)
Autor:Jo Wagner |
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