Gottesdienste, Friseursalons, Spielplätze, Zoos, Museen ...
Weitere Lockerungen stehen im "Ländle" an
Karlsruhe. Baden-Württemberg hebt weitere Beschränkungen der Corona-Verordnung wieder auf. Man dürfe jetzt aber nicht leichtsinnig werden, betonte Ministerpräsident Winfried Kretschmann: „Wir sind mitten in der Pandemie!“
So sind ab Montag wieder – unter strengen Hygiene- und Schutzauflagen – Gottesdienste erlaubt, Friseursalons und Fußpflege dürfen wieder öffnen, der schrittweise Einstieg in außerschulische berufliche Bildung ist erlaubt, erste Öffnungsschritte gibt’s bei Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Lockerungen der Ausgangsbeschränkungen für Pflegeheimbewohner – und die Grenze von 800 Quadratmetern bei Einzelhandelsgeschäften entfällt.
Zum 6. Mai sollen dann – auch unter strengen Hygiene- und Schutzauflagen – Spielplätze, Zoos und Tierparks wieder öffnen – und auch Museen, Ausstellungen und Galerien sollen wieder öffnen (das „Wochenblatt Karlsruhe“ berichtete). Weiter werden Maßnahmen und Konzepte erarbeitet, in Sachen künftige Lockerungen für Schulen, Kindergärten, Sport, Gastronomie, Tourismus und Hotels. Hierzu bedarf es noch, so der Ministerpräsident, Ergebnisse, "wie sich die ersten Lockerungen auf die Zahl der Infizierten ausgewirkt haben." Dies sei ein "sinnvoller und verantwortungsvoller Weg".
Infos: Kontaktbeschränkungen, Maskenpflicht und Schließungen gelten zunächst weiter – eine Überprüfung erfolgt laufend anhand des Infektionsgeschehens, www.baden-wuerttemberg.de
Autor:Jo Wagner |
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