Rücknahme der Klage durch die Stadt Philippsburg
Zweite Rheinbrücke zwischen Karlsruhe und Wörth
Karlsruhe. Die Stadt Philippsburg hat ihre Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Bau einer zweiten Rheinbrücke zwischen Karlsruhe und Wörth zurückgenommen. Vorausgegangen war ein Vergleich zwischen der Stadt Philippsburg und dem Land Baden-Württemberg. Ausgangspunkt der Klage waren naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen, die für den Bau der zweiten Rheinbrücke im Planfeststellungsbeschluss festgelegt wurden und aktuell auf Flächen des alten NATO-Tanklagers in Huttenheim umgesetzt werden.
Nachdem das Land mit der Stadt Karlsruhe sowie dem BUND, die den Planfeststellungsbeschluss ebenfalls beklagt hatten, bereits im Juni 2020 im Rahmen einer mündlichen Verhandlung zu einer Einigung gekommen war, ist mit der Rücknahme der Klage durch die Stadt Philppsburg der Planfeststellungsbeschluss nun gegenüber allen Beteiligten seit 15. Juni 2021 rechtskräftig.
Positives Signal
Die nun gegebene Rechtssicherheit ist für die weitere Planung und Durchführung des Projektes ein positives Signal. Allerdings ist für das eigentliche Brückenbauwerk noch ein Planergänzungsverfahren erforderlich. Im Fokus steht nun im Rahmen der Entwurfsplanung die weitere Ausgestaltung des Bauwerks. Dabei werden neben dem vom Land Baden-Württemberg zugesagten Radweg auf der Brücke auch die wasserwirtschaftlichen und umweltfachlichen Aspekte berücksichtigt. Die beiden Akteure in diesem Gemeinschaftsprojekt – Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg – tauschen sich in regelmäßigen Abständen über die aktuelle Planung aus.
Weitere Informationen zum Projekt B 293, Bau einer zweiten Rheinbrücke zwischen Karlsruhe und Wörth, sind unter folgendem Link zu finden: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt4/ref44/seiten/b10-2rheinbruecke/
Autor:Jo Wagner |
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