Parkscheibe einstellen: Das ist zu beachten
Beim Parken die Parkscheibe richtig einstellen - wer sich nicht an die Regeln hält, dem droht ein Bußgeld.
Parkscheibe einstellen. Das klingt so einfach. Doch es gibt klare Vorgaben, die zu beachten sind. Und Verstöße führen zu Strafen. Klar geregelt ist, dass die Ankunftszeit richtig gerundet wird. Dass der Autofahrer die Parkscheibe den Anforderungen gemäß im Auto ablegt. Vorgeschrieben ist auch, welche Größe und welche Farbe die Parkscheibe haben muss.
Es kommt häufig vor, dass man im Fahrzeug sitzt und fürs Parken die Parkscheibe zücken und die Ankunftszeit eingestellt werden muss. Dann weist zum Beispiel ein Verkehrszeichen auf die Parkscheibenpflicht auf einem öffentlichen Parkplatz oder auf einem Stellplatz hin. Das kann auch auf einem Supermarktparkplatz der Fall sein. Oder eine Parkuhr ist defekt. Auch dann benötigt man die Parkscheibe. Um nach dem Parken kein Bußgeld zahlen zu müssen, sollte man also die Regeln beachten und die Parkscheibe richtig einstellen.
Parkscheibe einstellen: Die Ankunftszeit richtig angeben
Um die Parkscheibe richtig einzustellen, rundet man die Ankunftszeit auf die nächste halbe Stunde auf. Dann darf man während der erlaubten Parkzeit sein Auto stehen lassen. Solange man als Autofahrer die Höchstparkdauer jetzt nicht überschreitet, hat man keine Strafe zu befürchten.
Parkscheibe beim Parken richtig auslegen
Eine detaillierte Vorgabe gibt es nicht, wo man die Parkscheibe nach dem Abstellen des Fahrzeugs im Innern auslegt. Eins steht fest: Sie muss von außen gut sichtbar sein, damit die gerundete Ankunftszeit deutlich zu erkennen ist und damit die bisherige Parkdauer ermittelt werden kann. Gerne wird die Parkscheibe mit der eingestellten gerundeten Uhrzeit der Ankunft hinter die Windschutzscheibe gelegt. So kann von außen leicht kontrolliert werden, ob die erlaubte Parkdauer eingehalten oder überschritten wurde.
Keine Abweichungen bei Farbe und Größe der Parkscheibe
Vorgaben gibt es auch für die Parkuhr an sich: Sie muss zum Beispiel 15 Zentimeter hoch und 11 Zentimeter breit sein. Als Farbe sind Blau und eine weiße Schrift vorgesehen. Die Zeit muss in vollen und halben Stunden angegeben sein.
Auch für elektronische Parkscheibe klare Vorgaben
Unmissverständlich sind auch die Vorgaben, die für das Verwenden von elektronischen Parkscheiben gelten. Diese bieten sich an, wenn man die Parkscheibe nicht ständig von Hand einstellen will, um zum Beispiel vor Supermärkten oder anderen Parkplätze mit Parkscheibenpflicht zu zeigen, wann man das Auto abgestellt hat und die erlaubte Parkzeit noch nicht abgelaufen ist. Deshalb müssen diese automatischen Parkscheiben zum Beispiel über eine Typengenehmigung verfügen.
Parkscheibe: Keine Tricks erlaubt
Wenn man doch länger parken möchte und die erlaubte Parkdauer überschritten hat, muss man mit dem Auto zu einem neuen Parkplatz fahren und die Scheibe erneut richtig eingestellt auslegen.
Letztlich sind alle möglichen Strafen - auch für zu langes Parken - im Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog des Kraftfahrt-Bundesamtes geregelt, der online aufgerufen werden kann. Doch man sollte sich Zeit nehmen, um die jeweils vorgesehene Bußgeld zu finden. [thk]
Autor:Thorsten Kornmann aus Karlsruhe |
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