Beim Jugendschutz und im Straßenverkehr gibt's keine Narrenfreiheit
„Wer fährt, trinkt nicht – und wer trinkt, fährt nicht.“

Alkohol Fasching Bereits ab 0,3 Promille können Führerscheinentzug, Punkte und ein Bußgeld drohen! | Foto: HUK-Coburg
  • Alkohol Fasching Bereits ab 0,3 Promille können Führerscheinentzug, Punkte und ein Bußgeld drohen!
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Karlsruhe. „Fasching, Fastnacht oder Fasnet, das ist die tolle fünfte Jahreszeit. Sie ist Tradition, sie stärkt das Miteinander in der Gesellschaft, sie gehört zu Baden-Württemberg“, so der Stellvertretende Ministerpräsident und Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration Thomas Strobl: „Als Innenminister sage ich: Auch für die Polizei ist das eine intensive Zeit. Wie auch in den letzten Jahren müssen die Närrinnen und Narren im Lande mit zahlreichen Schwerpunktaktionen rechnen."

Verstärkt Verkehrskontrollen
Das diene der Sicherheit und dem Schutz der Narren. "Denn leider kommt es immer wieder vor, dass Narren unter Alkohol- und Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilnehmen", so Strobl: "Damit gefährden sie sich selbst und auch andere. Daher wird die Polizei in den kommenden Tagen und Nächten verstärkt Verkehrskontrollen durchführen. Meine Empfehlung: Bereits vor einer Veranstaltung oder einem Umzug sollte geklärt werden, wer die Narren wieder sicher nach Hause bringt. Wer sich daran nicht hält, und unter Alkohol- und Drogeneinfluss am Steuer sitzt, wird im Zweifelsfall aus dem Verkehr gezogen“, so Innenminister Thomas Strobl.

Nicht nur im Straßenverkehr kann der Konsum von Alkohol negative Folgen haben. Oftmals wird die gewaltverstärkende Wirkung von Alkohol unterschätzt. Provokationen, Beleidigungen und tätliche Auseinandersetzungen können negative Begleiterscheinungen des übermäßigen Alkoholgenusses sein. „Dafür habe ich kein Verständnis. Gemeinsam ausgelassen und friedlich feiern – so wünschen wir uns die närrische Zeit“, so der Innenminister.

Auch Gewerbetreibende und Festveranstalter stehen in der Verantwortung, einen pflichtbewussten Umgang mit Alkohol zu gewährleisten und zu überwachen. Großen Wert legt Innenminister Thomas Strobl auf die Einhaltung des Jugendschutzes und das Ausschankverbot an erkennbar betrunkene Personen. „Wir müssen immer wieder feststellen, dass vor allem stark alkoholisierte Faschingsbesucher viele polizeiliche Einsätze verursachen. Deshalb sollten sich auch die Veranstalter ihrer Stellung, Funktion und Verantwortung bewusst sein“, appellierte Minister Strobl an die Verantwortlichen.

Autor:

Jo Wagner

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