Einmalige Aussetzung des Schiedsrichtersolls
Das Präsidium des Badischen Handball-Verbands hat am Wochenende die Aussetzung der Schiedsrichtersoll-Berechnung für die Spielzeit 2021/22 beschlossen.
In einer Abstimmung sprachen sich die Präsidiumsmitglieder einstimmig dafür aus, die Soll-Berechnung aufgrund der Corona-Pandemie und ihren finanziellen Folgen für die Vereine, nicht anzuwenden. Dabei handelt es sich um eine einjährige Aussetzung, zur Spielzeit 2022/23 tritt die SR-Soll-Berechnung wieder wie gewohnt in Kraft.
Unter Bezug auf § 40 der Satzung des Badischen Handball-Verbands wird hiermit bekannt gemacht, dass das Präsidium in seiner Sitzung am 05.06.2021 folgendes beschlossen hat:
1. Die Schiedsrichtersoll Berechnung und die Rechtsfolgen für die Vereine im Verbandsgebiet des Badischen Handball-Verbandes, die sich aus der Nichterfüllung des Schiedsrichtersolls ergeben (§ 14 Ziffern VII, VIII, IX SpO BHV), werden für die Saison 2021/2022 ausgesetzt.
2. Die Schiedsrichtersoll Berechnung und die Rechtsfolgen für die Vereine im Verbandsgebiet des Badischen Handball-Verbandes, die sich aus der Nichterfüllung des Schiedsrichtersolls ergeben (§ 14 Ziffern VII, VIII, IX SpO BHV), werden ab der Saison 2022/2023 auf Grundlage der geltenden Bestimmungen der SpO BHV und der SRO BHV wieder aufgenommen.
3. Im Falle der Nichterfüllung des Schiedsrichtersolls in der Saison 2022/2023 wird für die Rechtsfolgen nach § 14 Ziffern VIII und IX SpO BHV die Saison 2019/2020 zu Grunde gelegt.
Autor:Badischer Handball-Verband aus Karlsruhe |
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