Baustelle Wildparkstadion: Stadt Karlsruhe hat Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt
"Karlsruher Stadion-Zoff" geht weiter
Karlsruhe. Der "Karlsruher Stadion-Zoff" geht weiter: Nachdem die Stadt Karlsruhe gegen die Urteile des Landgerichts Karlsruhe vom 27.9.19 in den Eilverfahren mit den vier Einstweiligen Verfügungen vorgeht (das "Wochenblatt" berichtete) und Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt hat, appellieren Präsidium des Vereins, Beirat der "KSC Management GmbH" und Geschäftsführung der "Stadion Betriebs GmbH" an die Vernunft der Verantwortlichen im Karlsruher Rathaus.
Der KSC hat bereits mit dem Ersuchen um vorläufigen Rechtsschutz und der damit verbundenen Bitte um gerichtliche Hilfe betont, dass es sich dabei um eine "Notwehrhandlung des Vereins" handelt, wenn einstweilige Verfügungen beantragt werden müssen, um die Rechte des Vereins zu wahren. Nach dem Urteil des Landgerichts habe der KSC nach eigenen Aussagen Unterlagen und Informationen nach über zwei Wochen noch nicht erhalten.
Überraschend ist bei der Vorgeschichte - mit der Androhung, den Karlsruher Oberbürgermeister ersatzweise in Haft zu schicken - die jetzige Aussage des KSC nicht gerade: „Ein Bauprojekt dieser Größenordnung und Bedeutung kann auf Dauer nicht vor Gericht geführt werden, sondern nur in gemeinsamer Arbeit an der Sache“, so Präsident Ingo Wellenreuther sowie die beiden Vizepräsidenten Günter Pilarsky und Holger Siegmund-Schultze stellvertretend für alle Gremien.
"Kaum war die Mitgliederversammlung vorüber, forderte der KSC gleich am Montag, 14. Oktober, den Eigenbetrieb Fußballstadion im Wildpark ultimativ auf, alle aus dem Urteil ersichtlichen Unterlagen, insbesondere den TU-Vertrag mit sämtlichen Schriftverkehr, dem KSC bis Dienstag, 15. Oktober, 14 Uhr, zu übermitteln. Ansonsten wurde die Vollstreckung angekündigt, teilte die Stadt Karlsruhe am Mittwoch mit. Die Stadt Karlsruhe sah sich deshalb gezwungen, kurzfristig zu reagieren und noch am gestrigen Dienstag beim Oberlandesgericht (OLG) gegen Teile von zwei der vier Urteilen des Landgerichts Karlsruhe in Sachen KSC Berufung einzulegen.
"Kaum hatte sich der Staub rund um die KSC-Mitgliederversammlung verzogen, stellt sich beim KSC das gewohnte Grundmisstrauen im Umgang mit der Stadt als Bauherr des neuen Stadions ein", bewertet Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup die neueste Entwicklung. Auch sieht das Stadtoberhaupt nach wie vor unabsehbare Risiken für Zeit- und Kostenplan: "Wir befinden uns als Stadt in der paradoxen Situation, die Fertigstellung des Projekts vor dem späteren Nutzer schützen zu müssen", so OB Mentrup. (red)
Infos: Berufung wurde konkret gegen die Herausgabe des gesamten Schrift- und E-Mail-Verkehrs in der Vergangenheit und für die Zukunft - neben dem TU-Vertrag - zwischen Bauherr und Totalunternehmer eingelegt. In diesem Punkt war das Landgericht Karlsruhe in der schriftlichen Urteilsbegründung noch über die in mündlicher Verhandlung genannten Grenzen - etwa Schwärzung ganzer Passagen - hinausgegangen. Hier steht die Stadt in der Pflicht, das Vertrauensverhältnis zum Totalunternehmer zu schützen, der nach eigenem Bekunden in der Veröffentlichung einen massiven Vertrauensbruch sieht.
Auch den Punkt Übernahme von Planungskosten bei Sonderwünschen durch den KSC will die Stadt durch das OLG noch einmal überprüft wissen. Es könne nicht akzeptiert werden, dass Planungskosten für Wünsche bei der Stadt verblieben, wenn sich der KSC letztlich doch gegen eine Umsetzung der eigenen Änderungswünsche entschiede.
Mit seinen Forderungen nach Baustopp und Stützenfreiheit war der KSC vor dem Landgericht unterlegen.
Autor:Jo Wagner |
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