Zutrittsvorrausetzungen, Masken, Tickets, Dauerkarte & Co.
Nachgefragt in Sachen "2G" im Wildparkstadion Karlsruhe
An dieser Stelle haben wir Antworten auf die wohl wichtigsten Fragen in Sachen "2G" im Wildparkstadion Karlsruhe.
Welche Zutrittsvorrausetzungen gelten ab sofort im Wildparkstadion?
- Geimpft: Dem Ordnungspersonal muss der digitale oder in Papierform vorhandene Impfnachweis als Bescheinigung über den vollständigen Impfschutz und ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.
- Genesen: Dem Ordnungspersonal muss ein Genesenennachweis, welcher maximal sechs Monate und mindestens 28 Tage alt ist sowie ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorgelegt werden.
- Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre ist der Zutritt durch die durchgängigen regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs gestattet, sofern sie asymptomatisch sind. Die Glaubhaftmachung des Schülerstatus hat in der Regel durch ein entsprechendes Ausweisdokument zu erfolgen (z.B. Schülerausweis, Schulbescheinigung oder Schülerfahrkarte für den ÖPNV, Schuljahreszeugnis). Soweit aufgrund besonderer Umstände Schülerinnen und Schüler keinen entsprechenden Nachweis vorlegen können, kann der Nachweis auch mit Hilfe ihres nachgewiesenen Alters (z.B. durch ein amtliches Dokument oder einen amtlichen Ausweis) erbracht werden. Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen, müssen einen negativen Antigentest vorlegen.
Was ist mit Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können?
- Nicht impffähige Personen benötigen zusätzlich zum gültigen Personalausweis oder Reisepass ein ärztliches Attest, aus dem klar und eindeutig hervorgeht, dass eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.
Muss im Wildparkstadion eine Maske getragen werden?
- Nein, durch die Wahl des 2G-Optionsmodells entfällt die Maskenpflicht für alle Besucher auf dem gesamten Veranstaltungsgelände. Nur für Beschäftigte/Mitarbeitende gilt weiterhin auch bei 2G die Maskenpflicht, da eine Offenlegung des Impfstatus aus Datenschutzgründen nicht zulässig ist.
Sind die Tickets weiterhin personalisiert?
- Nein, eine Personalisierung von Eintrittskarten ist nicht mehr Voraussetzung zur Corona-Nachverfolgung. Stattdessen wird auf eine anonymisierte Nachverfolgung via Luca-App, Corona-Warnapp oder Kontaktverfolgungsformular zurückgegriffen, wie es bereits beispielsweise auch in Gaststätten der Fall ist.
Warum führt der KSC keine Zwischenlösung für eine höhere Auslastung, wie z.B. 2G/3G-Plus-Regelung ein?
- Die Möglichkeit von 2G-Plus (Eigener Block für Getestete) oder 3G-Plus (PCR-Test) sieht weder die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg noch die aktuelle bauliche Situation vor.
Kann ich meine Dauerkarte aufgrund der Änderungen zurückgeben?
- Ja, das ist möglich. Über den genauen Prozess der anteiligen Dauerkarten-Rückerstattung für die noch ausstehenden Heimspiele informiert der KSC zeitnah ausführlich. Dauerkartenbesitzer sollten aber beachten, dass bei einer Stornierung der Dauerkarte das Vorkaufsrecht für die Dauerkarte 2022/23 entfällt. Dazu können sich Verordnungen und damit auch die Zutrittsvoraussetzungen schon bald wieder kurzfristig ändern können.
Wie viele Zuschauer können die Heimspiele besuchen?
- Im laufenden Neubau des Wildparkstadios stehen aktuell 20.000 Plätze zur Verfügung. 2.000 Karten werden für Gästefans im Gästeblock reserviert.
Wann beginnt der Vorverkauf für das Heimspiel gegen den SC Paderborn?
- Der Vorverkauf für die Partie soll noch in dieser Woche starten, dazu gibt's zeitnah Infos.
Wohin kann ich mich bei Fragen wenden?
- Der KSC ist unter 0721/9643450 und per E-Mail via service@ksc.de erreichbar. Am Spieltag ist auch der i-Punkt auf dem Stadionboulevard hinter der Osttribüne besetzt. Für Fragen, Probleme oder andere Anliegen hat das Team des KSC dort ein offenes Ohr und kann in vielen Fällen weiterhelfen, www.ksc.de
Autor:Jo Wagner |
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