Lärmschutzwand, Überdachung, Infrastruktur
Baden-Württemberg fördert Photovoltaik an Mobilitätsinfrastrukturen
Mit einem neuen Förderprogramm unterstützt das Land Baden-Württemberg den Ausbau von Photovoltaik an Mobilitätsinfrastrukturen mit vier Millionen Euro. Nachdem das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft bereits die Überdachung von Parkplätzen (Link: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/informieren-beraten-foerdern/foerderprogramme/foerderprogramm-parkplatz-pv) im Land mit Photovoltaik-Anlagen gefördert hat, wurde jetzt ein Nachfolgeprogramm aufgelegt.
„Ich freue mich, dass wir mit der Förderung von Photovoltaik (PV) (Link: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/erneuerbare-energien/sonnenenergie/photovoltaik) an verschiedenen Mobilitätsinfrastrukturen nun noch breiter aufgestellt sind und damit noch mehr erreichen können“, betont Umwelt- und Energieministerin Thekla Walker: „Es gibt viele Bereiche in unserem täglichen Umfeld, die wir effizienter nutzen könnten – hier setzen wir an. Indem wir bestehende Infrastrukturen mit Photovoltaik-Anlagen ausstatten, profitieren wir doppelt: Die bereits genutzte Fläche liefert einen weiteren Mehrwert und trägt damit effizient zur Energiewende (Link: https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/energiewende) im Land bei." So könne in Sachen Solarausbau im Land die Zahlen noch weiter nach oben getrieben werden - und das, "ohne neue Flächen zu belegen“.
Innovative Ansätze und Modellvorhaben
Das Umweltministerium möchte mit dem Förderprogramm insbesondere auch einen Anreiz bieten, innovative Ansätze und Projekte mit Modellcharakter umzusetzen. Entsprechend fließen diese Kriterien in die Bewertung der Anträge ein. Das Programm besteht aus drei Förderbausteinen:
- Investitionen in Photovoltaik an Lärmschutzwänden,
- Investitionen in Photovoltaik-Überdachungen von Stellplätzen für Fahrräder sowie von bestehenden öffentlichen Wegen wie beispielsweise Fußgängerwegen, Fahrradwegen oder Brücken und
- Investitionen in Photovoltaik an Schieneninfrastrukturen, wie beispielsweise Haltestellenüberdachungen oder Trafohäuschen.
Zur Umsetzung der Projekte können Investitionen beispielsweise in die notwendige Befestigung, Stützpfeiler oder Fundamente gefördert werden. Zudem kann ein Zuschuss zur Photovoltaik-Anlage selbst sowie zu deren technischer Ausstattung - zum Beispiel Wechselrichter und Netzanschluss - beantragt werden. (pm/fe)
Infos: Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, rechtsfähige Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts, Kommunen, Gemeindeverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen. Die Projekte müssen noch im Jahr 2024 begonnen und bis zum 30. November 2025 beendet werden. Anträge können ab sofort bis zum 10. Oktober 2024 beim "Projektträger Karlsruhe" (PTKA, Link: https://www.ptka.kit.edu/) gestellt werden. Die Bewerbungen können über das elektronische Antragssystem „pt-outline“ digital eingereicht werden, https://ptoutline.eu/app/mobilPV
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