Gemeinderat hat zugestimmt / Update
Karlsruhe verlangt ab Juli eine "City Tax" auf Übernachtungen

- Abstimmungsergebnis für die "City Tax"
- Foto: karlsruhe.de
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UPDATE
Der Karlsruher Gemeinderat hat am Abend, 25.3., mehrheitlich zugestimmt (Abstimmungsverhalten in der Graphik) - mit einer Änderung: Die Jugendherberge und die Sportschule Schöneck (übrigens der Übernachtungsbetrieb in Karlsruhe mit den meisten Übernachtungen) werden als gemeinnützige Einrichtungen von der Übernachtungssteuer ausgenommen.
Karlsruhe. Der Gemeinderat der Stadt Karlsruhe muss am 25. März noch zustimmen, doch die Stadt Karlsruhe möchte zum 1. Juli einer Steuer auf Übernachtungen - eine "City Tax" - in Beherbergungsbetrieben einführen. "Seit Sommer 2023 steht die Stadtverwaltung in engem Austausch mit DEHOGA und IHK Karlsruhe", so Erste Bürgermeisterin Gabriele Luczak-Schwarz: "Ich freue mich sehr darüber, dass wir nach vielen konstruktiven Gesprächen dem Gemeinderat der Stadt Karlsruhe einen gemeinsamen Konzeptvorschlag zur Ausgestaltung einer City Tax unterbreiten können, der die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt."
Hierzu haben Stadtverwaltung Karlsruhe, DEHOGA Baden-Württemberg und IHK Karlsruhe ein gemeinsames Konzept erarbeitet: Ein einfaches Modell, um die Beherbergungsbetriebe nicht mit zusätzlicher Bürokratie zu belasten - und die Gelder sollen auch touristische Maßnahmen unterstützen. Dazu soll statt eines prozentualen Steuersatzes ein pauschaler Steuersatz angewendet werden:
- Vom 1. Juli bis Dezember 2025 werden 3,50 Euro
- in den Jahren 2026/2027 4,00 Euro
- und ab dem Jahr 2028 4,50 Euro pro Beherbergungsgast und Übernachtung berechnet.
Steuerpflichtig ist - wenn der Gemeinderat zustimmt - ab dem 1. Juli 2025 der Beherbergungsgast, der in Karlsruhe in einem Beherbergungsbetrieb (Hotels, Gasthöfe, Pensionen, Privatzimmer, Ferienwohnungen, Campingplatz, AirBnB etc.) übernachtet. Ausgenommen hiervon sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie Einrichtungen für die Unterbringung von Personen in besonderen Situationen.
NIcht ausschließlich für touristische Maßnahmen
Da die "City Tax" wie alle übrigen kommunalen Steuereinnahmen nicht zweckgebunden ist, soll ein Beirat zur Ausarbeitung von zweckorientierten Verwendungsvorschlägen für die zuständigen städtischen Gremien gegründet werden. Maßgeblicher Schwerpunkt soll die Sicherung bestehender touristischer Maßnahmen sowie Vorschläge für neue Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des touristischen Standorts Karlsruhe sein. Die Zusammensetzung des Beirats – unter anderen DEHOGA, IHK Karlsruhe, KTG, KME und Stadtverwaltung – sowie die notwendige Geschäftsordnung soll im Laufe des Jahres dem Gemeinderat durch die Verwaltung zur Entscheidung vorgelegt werden.
"Wesentlicher Punkt in der Ausgestaltung der City Tax ist für uns als Branchenverband, dass der Gast mit seiner "on-top" Abgabe in die Steigerung der Attraktivität des Tourismusstandorts Karlsruhe investiert", so Patrick Seiffert, Vertreter des DEHOGA Baden-Württemberg: "Eine weitere finanzielle Belastung unserer Mitgliedsbetriebe konnte somit - insbesondere in Zeiten herausfordernder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und hoher Hotelkapazitäten - ausgeschlossen werden. Nach intensiven Verhandlungen haben wir uns mit der Stadtverwaltung auf eine tragfähige, bürokratiearme und planbare Lösung verständigt."
An vielen Orten gibt es schon solche Modelle: Die "City Tax" mache den Weg frei für notwendige Investitionen in den Tourismusstandort Karlsruhe.


Autor:Jo Wagner |
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