Klare Ansage vom Ordnungsamt: Übertragungen müssen genehmigt sein
Public Viewing in Karlsruher Biergärten
Public Viewing. Die Fußballfans hoffen auf ein neues Sommermärchen, wenn Jogis Jungs vom 14. Juni bis 15. Juli bei der WM in Russland um den Titel kämpfen. In vielen Gaststätten und Biergärten sollen auch in diesem Jahr WM-Spiele auf Leinwänden und Fernsehgeräten übertragen werden.
Für die Wirte gibt es dabei einiges zu beachten, wobei geänderte Lärmschutzregeln für die Zeit der Weltmeisterschaft auch eine Übertragung der Spiele möglich machen, die nach 22 Uhr enden. „Schon jetzt möchten wir alle interessierten Gastronomen darauf hinweisen, dass die Übertragung der WM-Spiele im Außenbereich genehmigungspflichtig ist“, bittet Dr. Björn Weiße, der Amtsleiter des Ordnungs- und Bürgeramts in Karlsruhe, um „eine frühzeitige Antragstellung“.
Dabei sei es egal, ob sich der Außenbereich auf öffentlicher oder privater Fläche befinde. „Alle wichtigen Angaben, welche Spiele übertragen und wie viele Fernsehgeräte, Beamer und Leinwände aufgestellt werden, sollten genannt sein, um Rückfragen zu vermeiden und eine schnelle Antragsbearbeitung zu ermöglichen“, meint Weiße. (ps)
Infos: gaststaetten@oa.karlsruhe.de sowie unter Telefon (0721)133-3244 oder -3245.
Infos und Karten für das Public Viewing im Wildparkstadion gibt's natürlich online unter www.baden-tv.com/publicviewing/
Autor:Jo Wagner |
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